Auch über die Saison 2016/17 hinaus bleibt die „Sportschau“ der ARD und dem Free-TV-Zuschauer erhalten. Der Rundfunkrat stimmte den vom Senderverbund geschlossenen Vertrag am Freitag zu.
Mit dem Zuschlag der Deutschen Fußball-Liga (DFL) für die ARD in Sachen Highlight-Berichterstattung im Free-TV ab 2017 fielen den Öffentlich-Rechtlichen viele Steine vom Herzen. Die vom Senderverbund geschlossenen Verträge könnte einzig die Gremiensitzung der angeschlossenen Sender noch kippen, doch scheint dies unwahrscheinlich, beinhalten diese doch neben der „Sportschau“ auch die Hörfunkrechte. Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat auf seiner Sitzung am Freitag den Verträgen mit der DFL bereits zugestimmt.
Dabei spielte in der Betrachtung vor allem der Hörfunk die Hauptrolle, wie Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, erklärte: „Die NDR 2 Bundesliga-Show zählt zu den vier reichweitenstärksten Bundesliga-Sublizenzprogrammen der ARD. Darin enthalten ist die ARD-Bundesliga-Konferenz: Auch diesen Live-Klassiker wird es weiter geben.“ Der Erhalt der „Sportschau“, die durchschnittlich fünf Millionen Zuschauer pro Wochenende vor den Bildschirm lockt, sei ebenfalls eine gute Nachricht.
Neben der Bundesliga standen noch weitere Verträge auf dem Prüfstand: So wird die Wahlberichterstattung von 2017 bis 2023 weiterhin in Zusammenarbeit mit Infratest Dimap durchgeführt, an der MDR-Vorabendserie „In aller Freundschaft – Die jungen Ärzte“ wird sich der NDR finanziell beteiligen. [buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com