Sportwetten sind ein lukratives Geschäft. Daher will der Fernsehsender Sport 1 auch in Zukunft Anbietern von Sportwetten eine Werbeplattform bieten. Nach Auffassung der Medienhüter der bayerischen BLM ist das jedoch rechtswidrig. Jetzt treffen sich beide Parteien vor Gericht.
Am Verwaltungsgericht München soll laut einem aktuellen Bericht des Branchendienstes „Funkkorrespondenz“ (aktuelle Ausgabe) eine Klage von Sport 1 gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingegangen sein. Der Sportsender wehrt sich damit gegen das Verbot, Werbung des Anbieters bet-at-home.com ausstrahlen zu dürfen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalt (ZAK) hatte diese am 9. August als rechtswidrig eingestuft.
Nach Ansicht der ZAK verstößt die Werbung gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag. Die Medienhüter sehen in den TV-Spots den Tatbestand der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel als erfüllt an. Des Weiteren dürfe in Deutschland generell nicht für öffentliches Glücksspiel geworben werden, argumentierte die bundesweite Zentralinstanz der regionalen Medienanstalten.
Auch nach der Rüge durch die Anstalt hatte Sport 1 weitere Werbespots des Wettanbieters in seinem Programm ausgestrahlt. Der Sender begründete das mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Das Gericht hatte im September 2010 das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner jetzigen Form für unzulässig erklärt. Der Sportsender sieht durch diesen Richterspruch das Werbeverbot für Glücksspiele außer Kraft gesetzt. Die ZAK hält entgegen: Der EuGH habe lediglich über das staatliche Sportwettenmonopol entschieden. Das Werbeverbot sei nicht unmittelbar von dem Urteil betroffen.
Im aktuellen Streit zwischen den beiden Parteien sind die Fronten derzeit so verhärtet, dass die ZAK eine Untersagung der Werbung als letztes Mittel bis zur richterlichen Entscheidungins Auge fasst. Die Auseinandersetzung zwischen der ZAK und Sport 1 begann bereits im letzten Jahr. Damals beanstandete die Kommission, dass Sport 1 rechtswidrig Werbung für Full Tilt Poker ausgestrahlt habe. Auch damals setzte sich der Spartensender vor dem Münchner Verwaltungsgericht zur Wehr. Die Klage des Senders ist nach Angaben des Branchendienstes noch anhängig. [mho]
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