Solmecke: Neue Gesetze gegen Fake News unnötig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die steigende Zahl von Fake News im Internet macht der Politik Sorgen, als Abwehrmaßnahmen wurde bereits ein neues Bundesamt ins Spiel gebracht. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke sind neue Gesetze im Kampf gegen Falschnachrichten jedoch nicht erforderlich.

Wie gefährlich sind Fake News tatsächlich? Glaubt man den Meinungen vieler Politiker, können diese teils gezielt über soziale Netzwerke im Internet gestreuten Falschnachrichten durchaus Einfluss auf das Verhalten der Bevölkerung nehmen, die Wahl des kommenden US-Präsidenten Donald Trump, der dieses Mittel im Wahlkampf selbst anwandte, gilt als Beleg dafür. Als Gegenmaßnahme sehen, auch angesichts des 2017 folgenden Bundestagswahlkampfs, die Verantwortlichen dabei zum einen ein zusätzliches Bundesamt oder auch neue Gesetze. Letzteres hält Rechtsanwalt Christian Solmecke jedoch nicht für erforderlich.

Der Medienanwalt begründet diese Meinung mit der Tatsache, dass es aus juristischer Sicht keine Fake News gibt. Und für die durch solche Nachrichten verbreiteten Unwahrheiten gäbe es nach deutschem Recht mehrere Wege, sich zu wehren. Sollten unwahre Tatsachenbehauptungen getroffen werden, stehen zivilrechtliche Schritte zur Verfügung, unter anderem Unterlassungsansprüche.
 
Eine andere Form von Fake News sind Beleidigungen, also Äußerungen, die Nichtachtung anderer Menschen kundtun. Wird über eine konkrete Person eine ehrverletzende Unwahrheit verbreitet, gilt dies als Üble Nachrede, wenn der Täter weiß, dass die Tatsache unwahr ist, spricht man von Verleumdung. Alle drei Tatbestände sind straf- wie auch zivilrechtlich anfechtbar.
 
Weitere mögliche Vergehen im Zusammenhang mit Fake News können Volksverhetzung als schwere Straftat, Verschwörungstheorien, Falschbehauptungen mit wirtschaftlichem Hintergrund, die über das Wettbewerbsrecht geregelt werden können sowie Behauptungen zur politischen Stimmungsmache. Für letztere sieht Solmecke jedoch keine gesetzliche Regelung. Vielmehr müsse man mit solchen unwahren Tatsachen „leben und hoffen, dass kritische Journalisten auch in Zukunft diese Art von Falschmeldungen entlarven und aufdecken werden.“
 
Insgesamt sieht der Rechtsanwalt aktuell keinen Handlungsbedarf, stattdessen „müssen die bestehenden Gesetze härter angewandt und die Strafverfolgungsbehörden besser geschult werden. Außerdem muss das Vorgehen gegen die sozialen Netzwerke verbessert werden, denn nur wenn Facebook und Co. ihren Pflichten nachkommen, können Fake-News auch mit den bestehenden Gesetzen wirksam eingedämmt werden“, so Solmecke. [buhl]

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12 Kommentare im Forum
  1. Das will doch im Wahlkampfjahr keiner hören! Es geht hier um die Buhlschaft der Wählergunst und da wird nun mit der Phrasendreschmaschine operative Hektik erzeugt, dass es ein wahre Freude!
  2. Und der Herr Anwalt denkt auch nur an seinen Geldbeutel. Bis da mal was juristisch in der Mache ist kann sehr viel Zeit vergehen. Bis dahin ist jeder Lügenrotz von Nazis-, AfD- und Pegida-Schreihälsen und deren Zombies schon so weit verbreitet worden. In dem einen hat der Herr Anwalt aber recht: Bestehende Gesetze endlich mal knallhart anwenden und durchsetzen.
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