Das Bundeskartellamt fordert im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Informationen über die Datenverarbeitung von Smart-TVs.
Weil Verbraucher bei der Nutzung von Smart-TVs digitale Spuren hinterlassen, fordert das Bundeskartellamt eine bessere Aufklärung über deren weitere Verwendung. „Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, laut einer Mitteilung von Mittwoch. Über Smart-TVs können Nutzer neben dem klassischen Fernsehprogramm auch Mediatheken aufrufen, Videos streamen und weitere Internetangebote nutzen.
Die Geräte verfügten dabei über vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu speichern, stellt das Bundeskartellamt auf Basis einer Sektorenanalyse fest – etwa das Surf- und Klickverhalten oder den Klang der Stimme. Durch entsprechende Einstellungen könnten Nutzer zwar in der Regel verhindern, dass ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden. In der Praxis wüssten viele Verbraucher jedoch nicht, wie das geht. Das liege auch an mangelnder Transparenz bei den Datenschutzbestimmungen vieler in Deutschland aktiver Smart-TV-Hersteller, kritisiert die Regulierungsbehörde. Auch bei der Sicherheit der gesammelten Daten gebe es Nachholbedarf.
Das Kartellamt empfiehlt dem Gesetzgeber außerdem, Haftungsansprüche zwischen den verschiedenen Akteuren klarer zu definieren.
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