Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) sieht ihr Förderkonzept zur Verbreitung der sächsischen Lokalrunfunksender über DVB-T nicht als gescheitert an. Sie wiederspricht damit den Verlautbarungen der Rundfunkanbieter, weißt aber geichzeitig darauf hin, dass es am Sendenetzbetreiber liege, entsprechende Angebote zu unterbreiten.
Im Streit um die DVB-T-Aufschaltung lokaler TV-Programme in Sachsen
meldet sich die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zu Wort. Wie SLM-Geschäftsführer Martin Deitenbeck gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER erklärt, habe er den Brief Muglers an die Programmveranstalter genauso verstanden, wie es der Verband Sächsischer Lokalrundfunk (VSL) in seiner Pressemitteilung vom 2. Juli wiedergegeben hat. Der VSL schrieb, dass der DVB-T-Netzbetreiber, die Mugler AG, die Änderungswünsche an den Verträgen zwischen Netzbetreiber und TV-Sendern ohne Begründung abgelehnt habe, womit das Förderkonzept der SLM gescheitert sei. „Das Förderkonzept der SLM ist allerdings nicht hinfällig“, sagt nun Deitenbeck.
Es hängt nach den Worten des SLM-Geschäftsführers alles von Mugler ab. „Sofern der Netzbetreiber den Veranstaltern Vertragsangebote unterbreitet, die in diesem Sinne förderfähig sind, kann eine Förderung in dem von der SLM in Aussicht gestellten Umfang erfolgen“, so Deitenbeck. Nur dann werden die Sender auch die DVB-T-Verbreitung angehen. Die vom Betreiber im Frühjahr zugesandten Vertragsentwürfe an die Lokalveranstallter, würden laut Deitenbeck nicht den Kriterien entsprechen, die für eine Förderung durch die SLM notwendig wären und seien deshalb von den Veranstaltern nicht unterzeichnet worden.
Albrecht Mugler, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Mugler AG, sagte gegenüber DIGITAL INSIDER hingegen, dass er auf eine Absichtserklärung der Sender warte und deshalb der Start bis Ende 2012 nicht mehr möglich sei. Für Deitenbeck spricht nichts gegen eine solche Absichtserklärung. Allerdings muss sie schnell unterschrieben werden, denn ein halbes Jahr wird Mugler benötigen, um das DVB-T-Netz in Betrieb nehmen zu können. Zum 1. Januar 2013 wird die analog-terrestrische Verbreitung definitiv abgeschaltet (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Auf die Frage, ob die SLM die Notwendigkeit sehe, bei einem Scheitern der Verhandlungen, wie vom VSL gefordert, die Bundesnetzagentur einzuschalten, um der Mugler AG die Lizenz für den Netzbetrieb zu entziehen, antwortete Deitenbeck: „Sollte sich abzeichnen, dass das Ziel, also die Verbreitung lokalen Rundfunks, zu scheitern droht, wird die Landesmedienanstalt die Staatskanzlei bitten, alle in Betracht kommenden Alternativmöglichkeiten zu prüfen.“[mh/ps]
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