Schlechte Zeiten für Cardsharing-Betreiber in Deutschland: Gleich in drei Fällen kam es in den vergangenen Wochen zu Verurteilungen, weil Personen illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatten. Auch den Nutzern der Angebote droht zum Teil eine Strafverfolgung.
Bereits Anfang Februar hatte DIGITAL FERNSEHEN über einen Cardsharing-Betreiber aus Nordrhein-Westfalen berichtet. Dieser war vom Amtsgericht Recklinghausen wegen des Verkaufs illegaler Zugänge zum Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Nun sind zwei weitere Fälle bekannt geworden, in denen es zur Aushebelung größerer Cardsharing-Netzwerke kam.
Wie die Audiovisuell Anti Piracy Alliance am Freitag mitteilte, gab es in den vergangenen Wochen demnach auch in München und Pforzheim Urteile gegen die Betreiber von illegalen Pay-TV-Ringen, die Zugänge zu Sky Deutschland angeboten hatten. So wurde ein Beschuldigter im München zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 1700 Euro verurteilt. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Cardsharing-Fälle im Einverständnis mit den Nutzern der illegalen Angebote erfolgt seien, weshalb nun auch diesen rechtliche Verfahren drohen. Erste Verurteilungen von Nutzern seien dabei bereits erfolgt. In einem weiteren Fall, der vor dem Amtsgericht Pforzheim verhandelt wurde, kam es zur Verurteilung eines Cardsharing-Betreibers zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.
„Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass sowohl das Anbieten illegaler Pay-TV-Zugänge als auch die Nutzung illegaler Angebote die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich ziehen“, erklärte Andreas Rudloff, Vice President für Platform-Services und Security bei Sky Deutschland zu den Fällen. Sky selbst will in Fällen, in denen es zu Verurteilungen von Cardsharing-Betreibern gekommen ist, auch eigene Schadensersatzforderungen geltend machen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Pay-TV-Anbieter gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärt, dass dies zum üblichen Vorgehen in solchen Fällen gehöre. [ps]
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