Kurz bevor die Bundesliga-TV-Rechte vergeben werden, rückt das neu eingeführte Alleinerwerbsverbot noch einmal in den Blickpunkt. Die Regelung soll verhindern, dass ein Anbieter alle Rechte erwirbt, was Sky ein Dorn im Auge ist. Nun hat der Pay-TV-Anbieter Beschwerde vor Gericht gegen das Bundeskartellamt eingelegt.
Die Entscheidung über die Vergabe der Bundesliga-TV-Rechte steht unmittelbar bevor. Am Donnerstag will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) bekannt geben, welcher Anbieter welche Rechte bekommen soll. Klar ist nur: Im Pay-TV-Bereich werden dank des von DFL und Bundeskartellamt eingeführten Alleinerwerbsverbots nicht alle Rechte an einen Anbieter gehen. Bisher hat Sky genau diese Rechte alle inne und die Pläne des Profi-Fußballs zur Gewinnmaximierung stoßen beim Pay-TV-Anbieter auf Widerstand. Deshalb hat Sky nun auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine formelle Beschwerde gegen das Bundeskartellamt eingelegt, wie ein Sky-Sprecher gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte.
Das Alleinerwerbsverbot ist eine abgeschwächte Variante der britischen „No-Single-Buyer-Rule“, die erst dann in Kraft tritt, wenn ein Anbieter alle Pay-TV-Live-Pakete erwirbt. Dann würde das sogenannte „OTT-Paket“ in Kraft treten, das drei Live-Spiele der Bundesliga pro Wochenende exklusiv an einen zweiten Anbieter im Bereich Web-TV und Mobile vergeben würde.
Sky ist diese Regelung ein Dorn im Auge und überzeugt, „dass das vom Bundeskartellamt geforderte Alleinerwerbsverbot kartellrechtlich nicht notwendig und zudem in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig ist“, wie es von Seiten des Senders heißt. Auch würden sich die Märkte in der Realität anders darstellen, als es der Auffassung des Bundeskartellamts zur Abgrenzung des Pay-TV-Marktes entspreche.
Auswirkungen auf den aktuellen Ausschreibungsprozess sowie den Ausgang wird diese Beschwerde nicht mehr nehmen. Jedoch könnte Sky hiermit ein Umdenken bei der nächsten Vergabe in vier Jahren sorgen. Sollte sich das Alleinerwerbsverbot jedoch in barer Münze für die DFL auszahlen, ist ein Ende der neuen Regelung eher unwahrscheinlich. [buhl]
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