Im Rahmen des jüngst aufgedeckten Cardsharing-Rings in Thüringen und Bayern hat Sky Deutschland seine harte Linie gegen Anbieter und Betreiber von illegalen Netzen erneut bekräftigt. Der Pay-TV-Anbieter will auch weiterhin mit aller Härte gegen Angebote dieser Art vorgehen.
Erst am Montag hatte ein in Thüringen und Bayern aufgedeckter Cardsharing-Ring für Aufsehen gesorgt. Laut Informationen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) stehen derzeit vier Männer im Alter von 21, 27, 48 und 52 Jahren im Verdacht, illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland kostenpflichtig an mehrere hundert Nutzer vertrieben zu haben. Dabei hätten die Beschuldigten sowohl für die Einrichtung Receiver als auch für das illegale Anbieten der Freischalt-Signale über Webstream Geld von ihren „Kunden“ kassiert. Sowohl den Anbietern als auch den Nutzern droht nun die strafrechtliche Verfolgung.
Bei Sky Deutschland wollte man sich zu den aktuell laufenden Ermittlungen nicht äußern. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bekräftigte der Pay-TV-Anbieter jedoch das harte Vorgehen gegen Anbieter und Verbreiter von derartigen illegalen Zugängen in einem Statement. Straftaten wie Cardsharing würden letztlich auf dem Rücken der ehrlich zahlenden Kunden ausgeübt, die mit ihren Abo-Gebühren zur Finanzierung des exklusiven Inhalte-Angebots beitragen.
Bereits im vergangen Jahr hatte Sky-Vorstand Holger Enßlin im Zuge der Zerschlagung eines großen Cardsharing-Rings in Niedersachsen betont, dass man alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen werde, um kriminellen Machenschaften dieser Art das Handwerk zu legen. Keine Auskunft wollte Sky aktuell darüber erteilen, ob und in welcher Form man selbst Schadensersatzansprüche gegenüber Betreibern oder Nutzern von Cardsharing-Angeboten stellen würde.
Wie indes die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilte, drohen auch den Nutzern des aktuell bekannt gewordenen Cardsharing-Rings strafrechtliche Konsequenzen, sofern es den Behörden gelingt, diese zu identifizieren. Ihnen könnte eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Ausspähens von Daten und der Erschleichung von Leistungen bevorstehen. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. [ps]
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