Sky ändert AGB: Aus Kunden werden Nutzer

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Pay-TV Anbieter Sky
© Sky Deutschland

Der Pay-TV-Anbieter Sky informiert aktuell seine Kunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir haben uns die Änderungen angeschaut.

Sky hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert und informiert per E-Mail seine Bestandskunden. Die neuen AGB sind über einen Link einsehbar. Dabei haben Abonnenten die Möglichkeit, die Änderungen zur vorherigen Version anzeigen zu lassen.

Sky-Kunden werden zu Sky-Nutzern

Als erste Änderung fällt auf, dass der Bezahl-TV-Anbieter seine Kunden künftig als „Nutzer“ bezeichnet. Dementsprechend findet man an 77 Stellen der ABG jetzt den Begriff „Nutzer“. Eine nahezu komplette Neuerstellung haben die Vergütungsregeln in Punkt 3 erhalten. Dabei fällt auf, dass die Abogebühren nicht mehr im Voraus „zum Ende des jeweiligen Vormonats“, sondern zu „Beginn des Abrechnungsmonats der Leistungserbringung an dem Kalendertag, der dem Beginn des kostenpflichtigen Abonnements entspricht“. Bei Onlinebuchungen bedeutet dies: Zahlung sofort bei Abschluss. Auch die weiteren Punkte lassen sich dahin zusammenfassen, dass alle Leistungen sofort zum Bestellzeitpunkt abgerechnet und eingezogen werden.

Neue Zahlverfahren und höhere Gebühren bei Rücklastschrift

Die Abbuchung der zu zahlenden Beträge sind laut der neuen AGB nun nicht mehr nur per Banklastschriftverfahren, sondern auch per Kreditkarte und Paypal möglich. Neu sind auch die zu zahlenden Gebühren für Rücklastschriften. Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Nutzer zurückgerufenen Lastschrift müssen nun die bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühren in Höhe der angefallenen Gebühr ersetzt werden. Bisher wurde ein pauschaler Betrag von 3,50 Euro erhoben. Bei ausfallenden Kreditkarten- oder PayPal-Zahlungen auf Grund eines Verschuldens des Kunden muss dieser einen pauschalen Schadensersatz von fünf Euro an Sky zahlen.

Kundenservice abgeschafft?

Natürlich nicht, denn ab sofort wird mit dem „Nutzerservice“ telefoniert. Weitere kleine kosmetische Änderungen gibt es im Punkt „Preisanpassung“. So verpflichtet sich Sky, den Abonnementbeitrag im Rahmen einer Preissenkung zu senken, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern („Gesamtkostenverringerung“), jedoch hat diese Preissenkung nur dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen. Und irgendwo wird es immer teurer.

Wer lieber Kunde statt Nutzer ist oder anderen Punkten der Änderung nicht zustimmt, kann den neuen AGB innerhalb von 4 Wochen widersprechen. Danach werden die AGB gültig und sind damit Vertragsbestandteil des Sky-Vertrags.

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  • SkyLogo-NEU: Sky Deutschland
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