Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung der SKL-Show „Tag des Glücks“ auf Das Vierte beanstandet und eine Wiederholung untersagt. Der Sender rechtfertigte sich mit einer EU-Rechtsprechung.
Trotz ausdrücklicher Warnung der niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat Das Vierte am Ostermontag zur Primetime die SKL-Show „Tag des Glücks“ ausgestrahlt. Die ZAK hat die Ausstrahlung nun einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge auf ihrer Sitzung am Dienstag befunden, dass die Sendung gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoße und eine weitere Show diesen Formats vorsorglich untersagt.
Im Rahmen der Sendung wurde das Logo der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) wiederholt gezeigt, zum Beispiel in der Studio-Dekoration. Außerdem wurde die SKL in der Moderation ausgiebig erwähnt. Die Kommission hat darin vielfältige Belege für den werblichen Charakter der Sendung gesehen, was einem Verstoß gegen das Verbot der öffentlichen Werbung für Glücksspiel entspreche.
Das Vierte habe in der Anhörung im Rahmen des Prüfverfahrens auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung verwiesen. Der Programmveranstalter sei der Auffassung, dass durch das EU-urteil das im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag formulierte Werbeverbot derzeit nicht angewendet werden könne.
Dem widerspricht die ZAK und erläuterte, dass der EuGH über keinen der Sachverhalte entschieden hat, um die es bei der „Show zum Tag des Glücks“ geht. Das EuGH-Urteil behandele das staatliche Sportwettenmonopol und dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern. Auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag haben diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung, so das Gremium.
Die niedersächsischen Medienhüter der NLM hatten die Ausstrahlung bereits im April kritisiert und prüfen wollen, ob gegebenenfalls ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen den Sender eröffnet werde. Ein bindendes Verbot der Ausstrahlung sei auf Grund der Rundfunkfreiheit nicht möglich gewesen. Jedoch wäre der Sender seiner Verantwortung im Umgang mit dieser Freiheit nicht gerecht geworden. [js]
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