Der Privatsender Das Vierte geht auf Konfrontationskurs mit den deutschen Medienhütern: Ungeachtet einer Rüge der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) will der Sender an diesem Freitag erneut die SKL-Lotterieshow „Tag des Glücks“ ausstrahlen.
Das Vierte hatte sich bereits in der Vergangenheit unbeeindruckt von entsprechenden Restriktionen gezeigt und bei einer Anhörung der Medienhüter auf die aktuelle EuGH-Rechtsprechung verwiesen. Sie mache klar, dass das im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag formulierte Werbeverbot derzeit nicht angewendet werden könne. Die ZAK sieht das anders: Das europäische Urteil habe lediglich das staatliche Sportwettenmonopol und dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit behandelt. Auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag hätten diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung, so das Gremium.
Die niedersächsischen Medienhüter der NLM hatten die Ausstrahlung bereits im April kritisiert und geprüft, ob gegebenenfalls ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen den Sender eröffnet werde. Ein bindendes Verbot der Ausstrahlung sei auf Grund der Rundfunkfreiheit nicht möglich gewesen. Jedoch sei der Sender seiner Verantwortung im Umgang mit dieser Freiheit nicht gerecht geworden, so die NLM damals. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com