Bereits in zweiter Instanz hatte „Frontal21“-Mitarbeiterin Birte Meier geklagt – ihre werde beim ZDF nur aufgrund ihres Geschlechts eine schlechtere Bezahlung zuteil. Dem Gericht fehlten am Ende allerdings die Beweise dafür.
Eine ZDF-Reporterin ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage auf Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen im Mainzer Sender gescheitert. Nach dem Berliner Arbeitsgericht wies am Dienstag auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage zurück. Die Reporterin habe keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung hindeuten würden, teilte das Gericht mit. Es ließ eine Revision an das Bundesarbeitsgericht zu.
Die Reporterin hatte argumentiert, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als vergleichbare männliche Kollegen. Das Gericht hielt dem entgegen, sie habe keine ausreichenden Hinweise für eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vorgetragen. Deswegen könne sie weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern.
Bereits nach der Entscheidung in erster Instanz hatte das ZDF erklärt, die Reporterin sei „rechtmäßig und tarifkonform“ vergütet worden. Die Vergütung der freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF sei weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Geschlecht, Alter oder Religion spielten dabei keine Rolle. Die Vergütung richte sich nach Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen und Berufserfahrung.
[dpa/rs]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com