In der Werbung scheint man beim Thema Sexismus gewaltig hinterher zu hängen. So sieht es zumindest der Werberat, der die Werbebranche für sexistische Anzeigen kritisiert.
Immer wieder werden „Frauenkörper in herabwürdigender Art“ präsentiert, kritisiert der Werberat die Werbebranche. Geschlechterdiskriminierung und Sexismus stehen in der Welt der Werbung demnach auf der Tagesordnung.
Wie das Branchenmagazin „W&V“ berichtet, sind zu diesen Kritikpunkten im Jahr 2018 immerhin 445 Beschwerden bei der Institution eingegangen. Diese Zahl ist um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Betroffen seien laut Werberat dabei 261 Kampagnen. Immerhin diese Summe ist gesunken – noch 2017 waren es 321.
Besonders in Kritik geraten, ist beispielsweise die Werbung Estrichlegers, die mit diesem sexisitischen Spruch vor einem vergrößerten Frauenpo warb: „Glatt und eben muss er sein – der Estrich“. Das Urteil des Kontrollgremiums: Die Anzeige stellt den Körper einer Frau in herabwürdigender Art dar.
Auch der E-Zigaretten-Liquid-Hersteller „High-Class-Liquid“ aus Unna musste eine Rüge des Werberats einstecken. Der Spot der Firma reduziere Frauen auf ihre sexuellen Reize, kritisiert das Gremium: Ein Mann unterstreicht darin die Vorzüge der Geschmackssorte Fruit Boobs mit den Worten „Du magst es doch prall, rund und saftig?“, während eine Fraue zwei Melonen vor ihre Brüste hält. Dem Werberat sei wichtig, dass klar wird, das Erotik in der Werbung selbstverständlich erlaubt ist. Sexy ist demnach nicht gleichzusetzen mit Sexismus.
An zweiter Stelle der Beschwerdegründe beim Werberat standen übrigens in 61 Fällen Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen, gefolgt von Kinder-und Jugendschutz (27 Fälle) und Diskriminierung von Personengruppen (21). [PMa]
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