Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg form- und fristgerecht eingereicht – bis zur Entscheidung wird weiter gesendet.
Eigentlich hatte die für TM3 zuständige Landesmedienanstalt in Stuttgart am 18. Februar via Pressemitteilung verlauten lassen, dass der Sendebetrieb „umgehend einzustellen sei“. Nun hat der Sender jedoch unter Einhaltung aller Formalitäten und Fristen dagegen Beschwerde eingereicht.
Gleichzeitig konnte das verhandelnde Verwaltungsgericht die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LFK) dazu bewegen, dass bis zum Ende des Verfahrens vorerst weiter gesendet werden darf. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, steht noch nicht fest.
In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass nach rund 18 Monaten das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 V VwGO) zu Ungunsten von TM3 ausgegangen ist und das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hat. Durch die Beschwerde erreicht der Sender nun aber doch noch das Ziel, zumindest temporär den Sendebtrieb aufrecht erhalten zu können.
Die LFK möchte TM3 die Zulassung unter anderem wegen Verletzungen des Urheberrechts und Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen entziehen. Ein solcher Vorgang würde, wenn es schlussendlich tatsächlich zum Entzug der Sendelizenz kommen sollte, in der deutschen Fernsehlandschaft ein Novum darstellen. [bey]
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