An Scripted Reality scheiden sich die Geister. Entsprechende TV-Formate sollten auch nach Meinung einiger Medienanstalten einer Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen. Ein entsprechender Beschluss könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden – und über den Jugendmedienschutz umgesetzt werden.
Für Scripted-Reality-Formate könnte schon bald eine Kennzeichenpflicht eingeführt werden. Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) hat angekündigt, eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Nachdem sich die Landesmedienanstalt intensiv mit der Kennzeichnungspraxis von Scripted-Reality-Formaten auseinandergesetzt habe, soll die Forderung im November auf der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten in einen Beschluss einfließen.
„Besonders Kindern und Jugendlichen fällt es oft schwer, fiktive von realen Elementen zu unterscheiden“, begründet Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH. „Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es in der Folge zu langfristigen Veränderungen in Hinblick auf Einstellungen, Weltbilder und Normalitätsvorstellungen bis hin zur Übernahme von Deutungsmustern und Vorurteilen kommen kann.“ Mit einheitlichen und klaren Kennzeichnungen soll solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
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