Scripted-Reality-Kennzeichnung: Das soll die Lösung sein?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Monate hat es gedauert, nun haben sich Landesmedienanstalten und Privatsender endlich auf eine einheitliche und freiwillige Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten geeinigt. Was dabei herausgekommen ist, dürfte auf viele jedoch wie ein fauler Kompromiss wirken.

Sie ist da: Die freiwillige und einheitliche Kennzeichnung für Scripted-Reality-Sendungen im TV, auf die sich Privatsender und Landesmedienanstalten in monatelanger Kleinarbeit geeinigt haben. Doch wie sieht sie aus? Nun, zunächst einmal stehen den Sendern verschiedene Textbausteine zur Verfügung, welche diese je nach Sendung individuell auswählen können:

„Der/Die Fall/Geschichte/Handlung ist (frei) erfunden/(frei) erzählt.“
 
„Alle handelnden Personen sind (frei) erfunden.“
 
„Nach einer/einem realen/tatsächlichen Geschichte/Handlung/Ereignis (frei) erzählt.“ beziehungsweise „Einer/einem realen/tatsächlichen Geschichte/Handlung/Ereignis nacherzählt.“
 
Die Bausteine können dabei untereinander frei kombiniert werden, sodass auch Variationen wie „Die Geschichte und die Personen sind frei erzählt“ möglich sind. Auch konkretisierbar sind diese, so kann eine Einblendung zum Beispiel lauten: „Die Geschichten unserer Anwälte sind frei erfunden“ oder „Die Kriminalfälle sind nacherzählt“. 
 
Soweit so sinnvoll, doch bereits die Regelungen zur Platzierung der Texteinblendungen entpuppen sich als reiner Kompromiss, dem jeglicher Biss fehlt. So soll die Platzierung der Kennzeichnung erst im Abspann erfolgen, also dann wenn viele Zuschauer  vermutlich schon abschalten oder gar nicht mehr bei der Sache sind. Eine Kennzeichnung zu Beginn der Sendung ist hingegen optional möglich. Die Tatsache, dass die Einblendung dabei am Anfang des Abspanns zu stehen hat, ist angesichts dieser Regelung eher ein schwacher Trost.
 
Auch mit der Einheitlichkeit wird es am Ende nicht so weit hergeholt sein, wie man zunächst vielleicht annehmen würde. So dürfen die Sender die Schriftgröße selbst bestimmen uns müssen dabei nur darauf achten, das sie mindestens die Größe nachfolgender Texteinblendungen hat und gut lesbar ist. Steht die Kennzeichnung isoliert in einer Bildhälfte, so darf die Schrift, die gleichzeitig in der anderen Bildhälfte angezeigt wird, sogar größer sein. Der deutlichen Kenntlichmachung dürfte dies höchstwahrscheinlich nicht zuträglich sein. Hinzu kommt, dass Farbe und Design des Corporate Designs der jeweiligen Sendung übernommen werden darf.
 
Tatsächlich wirkt die getroffene Regelung damit wohl vielmehr wie ein fauler Kompromiss, der eine echte einheitliche und deutliche Kennzeichnung wohl kaum wahrscheinlicher macht. Diese gehört, wenn man sie denn überhaupt sinnvoll umsetzen möchte, ohnehin an den Anfang einer Sendung und nicht in den Abspann. Am besten wäre dann natürlich eine dauerhafte Einblendung.
 
Soll das tatsächlich die Lösung sein, nach der so lange gesucht wurde? Es ist kaum vorstellbar. Es entsteht der Eindruck als seien beide Seiten vielmehr bemüht, am Ende zumindest irgendetwas zu präsentieren und nicht das Gesicht zu verlieren. Angesichts der gebotenen Lösung muss man sich jedoch fragen, ob nicht eine gesetzliche Lösung von vorn herein der bessere Weg gewesen wäre. [Kommentar von Patrick Schulze, Redakteur]

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30 Kommentare im Forum
  1. Noch weitere und bisher unveröffentlichte Vorschläge: "Der Verfasser dieser Geschickhte ist, war und bleibt stark alkoholisiert" "Diese Geschichte ist durch den sexuell frustrierten Autor etwas aufgepoppt ... *äh* sorry ... aufgepeppt" "Für Fragen oder Anmerkungen zu diesem Käse fragen Sie ihren Arzt aber niemals ihren Apotheker." Schönes Wochenende allerseits!
  2. AW: Scripted-Reality-Kennzeichnung: Das soll die Lösung sein? wieso überrascht mich das nicht. Entweder die kennzeichnen das oder es gibt zuküftig keine Lizenz mehr und fertig. So ein geeier. Werbung wird ja schließlich auch von programm getrennt und dabei sind die Sender durchaus kreativ. DIe solln sich nicht so anstellen.
  3. AW: Scripted-Reality-Kennzeichnung: Das soll die Lösung sein? Und auf welcher bereits existierenden gesetzlichen Grundlage sollen die Landesmediananstalten sich den "nicht so anstellen" und die Lizenz verweigern, die generell die Sender zu einer verpflichtenden Kennzeichnung zwingen oder generell eigenhändig irgendwelche Regeln verabschieden? Bei Werbung sind es Paragraph 7 Rundfunkstaatsvertrag in Verbindung mit Paragraph 46 Rundfunkstaatsvertrag.
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