Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender der Schweiz dürfen ab Januar 2011 doppelt so viel Werbung ausstrahlen. Zusätzliche Bestimmungen schränken die Werbezeit jedoch weiterhin ein.
Von acht auf neu 15 Prozent wird die Maximalwerbezeit laut einer Meldung der Schweizer Nachrichtenagentur SDA erhöht. Diese Lockerung der Werberegelung hatte der Schweizer Bundesrat bereits im Sommer 2010 beschlossen. Ziel war es seinerzeit, den Fernsehsendern die Generierung zusätzlicher Werbeerlöse zu ermöglichen, um im Gegenzug eine Anhebung der Fernsehgebühren zu vermeiden.
Trotz der Erhöhung der möglichen Werbezeit bleiben zusätzliche Bestimmungen bestehen. Pro Sendestunde dürften weiterhin nicht mehr als zwölf Minuten Werbung ausgestrahlt werden. Auch in der Hauptsendezeit zwischen 18 und 23 Uhr darf bei den Öffentlich-Rechtlichen weiterhin nur alle 90 Minuten eine Werbepause eingelegt werden.
In dieser Zeitspanne würden jedoch bis zu 80 Prozent der Werbeeinnahmen generiert werden, sagte SRG-Mediensprecher Daniel Steiner gegenüber der Mediathek. Die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Neuregelung sind aus seiner Sicht zwar marginal, jedoch unverzichtbar, da die SRG seit Jahren rote Zahlen schreibe. [js]
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