Die Schweiz hat entscheiden: In einer Volksabstimmung sprach sich die Mehrheit der stimmberechtigten Bürger knapp für ein Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach deutschen Vorbild aus, sodass die Schweizer künftig auch ihren Rundfunkbeitrag pro Haushalt zahlen.
Die Schweizer hatten am Wochenende die Wahl über die künftige Gestaltung ihres Rundfunkbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Weiter eine nutzerabhängige Rundfunkgebühr oder doch lieber eine allgemeine Haushaltsabgabe? In einer Volksabstimmung entschieden sich die Schweizer am Sonntag nun für die Haushaltsabgabe – und das denkbar knapp. 50,1 Prozent stimmten für das Finanzierungsmodell nach deutschem Vorbild, 49,9 Prozent für die Beibehaltung des alten Systems.
Bisher zahlten die Schweizer ihre Rundfunkgebühr pro Gerät. Mit dem neuen Modell will die Berner Regierung dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, der dazu geführt hat, dass heute die meisten Haushalte über mehrere Empfangsgeräte verfügen. Neben dem klassischen TV-Gerät werden auch Computer, Tablets und Smartphones zum Radio- und Fernsehempfang genutzt. Daher soll die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig nur noch pro Haushalt entrichtet werden – ganz nach deutschem Vorbild. Außerdem geht mit dem neuen Finanzierungsmodell eine Absenkung des zu zahlenden Beitrags einher: Statt der bisherigen 450 Franken (rund 430 Euro) pro Jahr soll das Entgelt künftig nur noch 400 Franken (rund 382 Euro) betragen.
Bei Unternehmen richtet sich die Höhe der Zahlung nach dem Umsatz. Unternehmen, die nur einen geringen Umsatz machen, sollen von der Abgabe befreit werden. Laut Regierungsangaben ist dies bei drei Viertel der Unternehmen der Fall. Für Unternehmen, die über der Bemessungsgrenze von 500 000 Franken liegen, werden gestaffelte Beiträge fällig.
Letztendlich waren es 3 700 Stimmen mehr, die in der Schweiz das neue Gesetz auf den Weg bringen werden. In Deutschland trat die allgemeine Haushaltsabgabe, die zuvor von der Politik beschlossen wurden ohne die Beitragszahler einzubeziehen, 2013 in Kraft. In der Schweiz soll ferner für Haushalte, in denen es weder Radio- noch TV-Geräte gibt, eine Befreiung möglich sein, zumindest für eine Übergangsfrist von fünf Jahren. [kw]
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