Die privaten Lokalfernsehstationen der Schweiz dürfen sich ab August über eine Gebührenunterstützung freuen, denn der Bundesrat hat nun entschieden, dass sie ihre Kosten künftig stärker durch Gebühren decken dürfen. Der Eigenfinanzierungsanteil wird entsprechend gesenkt.
Wie der Schweizer Bundesrat für Kommunikation in einer aktuellen Meldung bekannt gab, erstreckt sich die neue Regelung, die am 1. August 2012 im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) in Kraft tritt, auf alle regionalen Fernsehstationen mit einem Service-Public-Auftrag (Konzession). Künftig können diese 70 Prozent ihres Betriebsaufwands durch Gebührengelder unterstützen. Ein Maximalbetrag wird in den jeweiligen Konzessionen festgeschrieben.
Mit Hilfe von Werbung und Sponsoring mussten die einzelnen Stationen bisher mindestens 50 Prozent ihrer Kosten selbst finanzieren. Die neue Regelung erwies sich aufgrund der hohen Produktionskosten, die bei einem so hohen Eigenfinanzierungsanteil kaum zu realisieren waren, als notwendig.
Gleichzeitig stellte der Bundesrat auch die entsprechenden Weichen, um schrittweise aber endgültig aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen auszusteigen. Da die Pflicht, bestimmte Programme auch weiterhin analog zur Verfügung zu stellen, den Ausbau digitaler Angebote hemmt, soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) diese Pflichten in Zukunft schrittweise reduzieren, sofern ein großer Teil der Haushalte die digitalen Signale nutzt.
Der Lokalfernsehmarkt ist derzeit auch in Deutschland in ständiger Bewegung. Neben dem ehemaligen RTL-Chef Helmut Thoma, der mit seinem Unternehmen Volks TV plant, die kleinen Regionalsender unter einem Dach zu vereinen und das Lokalfernsehen so zu einem dritten großen Standbein auf dem deutschen Privat-TV-Markt zu machen, strebt auch der im vergangenen Oktober gegründete Bundesverband Lokal-TV eine solche Vernetzung an. [fm]
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