Der Ständerat der Schweiz will sich nicht in die Regulierung digitaler Set-Top-Boxen einschalten. Eine Gesetzesvorlage, die Verbrauchern die freie Receiver-Wahl ermöglichen soll, wurde am Donnerstag abgewiesen.
Hintergrund sind von Kabelnetzgesellschaften und anderen Plattformen vorgegebene Zwangs-Boxen, die von den Zuschauern gekauft oder gemietet werden müssen. Durch proprietäre Technologien sind die Kunden an bestimmte Empfangsgeräte gebunden und können keine beliebigen TV-Geräte oder Receiver mit Common-Interface-Schnittstelle nutzen.
Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, in einem Gesetz lediglich das Prinzip der Wahlfreiheit zu verankern. Die Details wollte er auf Verordnungsebene regeln, nicht zuletzt wegen der raschen Entwicklung der Technologien. Der Ständerat folgte laut einem Bericht des „Bieler Tagblatts“ (Freitag) mit 24 zu 14 Stimmen der Empfehlung einer Beratungskommission, dass sich eine Regulierung inzwischen erübrigt habe.
Die Kommission hatte auf veränderte Marktsituationen verwiesen. So habe die Cablecom als führender Kabelnetzbetreiber des Landes früher ihre Monopolsituation ausgenutzt, inzwischen aber aufgrund politischen Drucks in vorauseilendem Gehorsam Kunden die freie Receiver-Wahl ermöglicht. Eingriffe seien daher fragwürdig, der Rat sollte sich an das Prinzip „im Zweifel keine neue Gesetzgebung“ halten hieß es.
Auch Medienministerin Doris Leuthard äußerte, der Bundesrat habe sich bei diesem Thema seit jeher gegen eine Regulierung ausgesprochen. Das Beispiel Cablecom zeige, dass der Wettbewerb funktioniere. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Lehnt auch dieser eine Entscheidung ab, ist das Thema politisch endgültig vom Tisch. Das dürfte vor allem Verbraucherschützer erzürnen, die sich in der Schweiz massiv für ein generelles Verschlüsselungsverbot von TV-Ausstrahlungen eingesetzt hatten.
Nach den Vorschlägen des Bundesrates sollen die Anbieter selbst entscheiden können, wie sie die freie Wahl der Set-Top-Box gewährleisten. Verzichten sie nicht auf eine Verschlüsselung, sollen sie verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das mit frei erhältlichen Empfangsgeräten konsumiert werden kann. Voraussetzung wäre eine CI-basierte Lösung für entsprechende Empfänger. [ar]
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