Um einen wirkungsvolleren Schutz gegen Schäden durch Internet-Unternehmen zu schaffen, soll das Bundeskartellamt einem Reformplan der Regierung zufolge größere Befungnisse erhalten.
Die rasante Entwicklung im Internet sorgt auch für eine neue Rechtssituation. Für viele mögliche Verstöße von Unternehmen fehlt eine Grundlage zur schnellen Klärung, doch will die große Koalition hier nun Abhilfe schaffen. Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen nun die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert werden, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Dem Entwurf zufolge würde die Behörde zu einer Art Verbraucherschützer für das Internet werden, das bei Vergehen, die eine Vielzahl von Verbrauchern schädigt, gegen entsprechende Unternehmen vorgehen könnte. Als Mittel stünden dem Kartellamt dann Geldbußen oder die „Abschöpfung“ von durch Verstöße erzielten finanziellen Vorteilen.
Allerdings soll nicht jeder Verbraucher die Dienste des Bundeskartellamts in Anspruch nehmen können, vielmehr wird sich das Amt auf wichtige und flächendeckende Verstöße konzentrieren. Um Verstöße dennoch melden zu können, will SPD-Politker Marcus Held, der an der Reformplanung beteiligt ist, ein „Bürgertelefon“ einführen.
Mit dem reformierten GWB will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Behörden zusätzlich Instrumente zur Verfügung stellen, um schneller und effektiver gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Bisher kann das Kartellamt nur eingreifen, wenn Unternehmen eine Marktmacht nachgewiesen werden kann, zudem sind entsprechende Verfahren sehr zeitaufwändig. [buhl]
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