Schmiergeld: Ex-HR-Sportchef Emig muss Millionen zahlen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der frühere HR-Sportchef Jürgen Emig muss dem Hessischen Rundfunk mehr als 1,1 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Dazu hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den 65-Jährigen am Mittwoch verurteilt.

Damit folgten die Richter in weiten Teilen der Auffassung des Senders, der Emig auf Schadenersatz in einer Gesamthöhe von 1,7 Millionen Euro erklagt hatte. Die Kündigungsschutzklage Emigs gegen seinen früheren Haussender wurde damit laut einer HR-Mitteilung vom Abend abgewiesen. Somit stehe fest, dass der frühere Mitarbeiter „durch die Tatkündigung vom 11.8.2005 mit sofortiger Wirkung aus dem Arbeitsverhältnis“ ausgeschieden sei.

„Wir sehen uns in unserer Position bestätigt“, sagte HR-Intendant Helmut Reitze nach der Urteilsverkündung. Das Landgericht Frankfurt hatte Emig 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 dieses Urteil bestätigt. Reitze: „Damit ist ein weiteres Mal klar geworden, dass der hr Opfer war und nicht Täter“.

Emig habe durch sein Fehlverhalten dem HR und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt großen Schaden zugefügt, betonte der Sendermanager. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tue, als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei aber Geld in die eigene Tasche stecke, der verkaufe die Rundfunkfreiheit.

Der frühere Sportchef der ARD-Anstalt war im Oktober 2008 vom Landgericht Frankfurt wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, die der Moderator derzeit verbüßt. Nach den Feststellungen der Richter hatte er zwischen 2001 und 2004 mehr als 300 000 Euro an Schmiergeld und Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Allein dadurch entstand dem Sender ein Schaden von mindestens 285 000 Euro. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 das Landgerichts-Urteil bestätigt.

In dem Zahlungsrechtsstreit sahen die Frankfurter Richter die vom HR erhobene Forderung weitgehend als berechtigt an. Emig wurde dazu verurteilt, an den Sender die Gelder zu zahlen, die er dem HR vorenthalten hatte. Hinzu könnten erhebliche Verzugszinsen kommen. Aufwendungen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Aufklärung der Vorgänge wurden vom Gericht dagegen nur teilweise anerkannt.

Ob die Entscheidung in der jetzigen Form Bestand hat, ist abzuwarten: Sowohl der Hessische Rundfunk als auch Jürgen Emig können gegen das Urteil in Berufung gehen. [ar]

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