Nach den Vorwürfen der Schleichwerbung bei „Wetten, dass..?“ ist nun erneut die Werbefirma von Christoph Gottschalk in den Fokus geraten. Die PR-Branche rügte das Unternehmen wegen Schleichwerbung.
Die Schleichwerbung-Vorwürfe gegen das ZDF-Zugpferd „Wetten, dass..?“ haben die Kodexhüter der PR-Branche auf den Plan gerufen. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt die Agentur Dolce Media sowie die Firmen Fleurop und Fressnapf für „versuchte beziehungsweise vollendete Schleichwerbung“ in der Show. Das ZDF teilte dazu auf Anfrage mit, dass keine Verstöße seitens des Senders festgestellt worden seien.
„Außerdem mahnt der Rat die Unternehmen Daimler, Audi und Solarworld, künftig kritischer zu prüfen, ob Medienkooperationen den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen“, hieß es in einer Mitteilung, die der DRPR am Donnerstag in Leipzig veröffentlichte. „Die Mahnung spricht der Rat auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle in diesem Fall zukam.“
„Außerdem mahnt der Rat die Unternehmen Daimler, Audi und Solarworld, künftig kritischer zu prüfen, ob Medienkooperationen den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen“, hieß es in einer Mitteilung, die der DRPR am Donnerstag in Leipzig veröffentlichte. „Die Mahnung spricht der Rat auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle in diesem Fall zukam.“
In der Show vom 12. Februar 2011 hatte der damalige Moderator Thomas Gottschalk laut DRPR mehrfach an den bevorstehenden Valentinstag erinnert, einem Umsatzbringer für das Unternehmen Fleurop. Bei Fressnapf geht es um mögliche Themenplatzierungen, die über Anzeigenschaltungen bezahlt worden seien.
„Der Spiegel“ und das „Handelsblatt“ hatten Anfang des Jahres berichtet, wie die Firma Dolce Media Werbepartner beschafft haben soll, was eine mögliche Plattform für Schleichwerbung gewesen sein soll.
Dolce Media gehört dem Bruder von Ex-Moderator Thomas Gottschalk, Christoph Gottschalk. Das ZDF hat den Vorwurf der Schleichwerbung stets zurückgewiesen, seine Regeln für Gewinnspiele jedoch verschärft. Auch die Zusammenarbeit mit Dolce Media hat der Sender beendet. Gewinnspiele mit Autos sind künftig tabu.
Als Reaktion auf die Mitteilung des DRPR betonte der Mainzer Sender, der Rat beziehe sich auf „Sachverhalte, die länger zurückliegen, und zu denen das ZDF mehrfach und ausführlich Stellung genommen hat“. Weiter hieß es beim ZDF: „Bei der Prüfung der damals vorgetragenen Vorwürfe wurden keine Verstöße gegen für das ZDF geltende Rechtsvorschriften festgestellt.“
Der DRPR erläuterte, die Rüge des Gremiums fuße auf Erkenntnissen, „die seine Recherchen inklusive einer schriftlichen Befragung der Beteiligten erbracht haben.“ Der DRPR ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Konsequenzen hat seine Rüge nicht: „Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.“
„Der Spiegel“ und das „Handelsblatt“ hatten Anfang des Jahres berichtet, wie die Firma Dolce Media Werbepartner beschafft haben soll, was eine mögliche Plattform für Schleichwerbung gewesen sein soll.
Dolce Media gehört dem Bruder von Ex-Moderator Thomas Gottschalk, Christoph Gottschalk. Das ZDF hat den Vorwurf der Schleichwerbung stets zurückgewiesen, seine Regeln für Gewinnspiele jedoch verschärft. Auch die Zusammenarbeit mit Dolce Media hat der Sender beendet. Gewinnspiele mit Autos sind künftig tabu.
Als Reaktion auf die Mitteilung des DRPR betonte der Mainzer Sender, der Rat beziehe sich auf „Sachverhalte, die länger zurückliegen, und zu denen das ZDF mehrfach und ausführlich Stellung genommen hat“. Weiter hieß es beim ZDF: „Bei der Prüfung der damals vorgetragenen Vorwürfe wurden keine Verstöße gegen für das ZDF geltende Rechtsvorschriften festgestellt.“
Der DRPR erläuterte, die Rüge des Gremiums fuße auf Erkenntnissen, „die seine Recherchen inklusive einer schriftlichen Befragung der Beteiligten erbracht haben.“ Der DRPR ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Konsequenzen hat seine Rüge nicht: „Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.“
[dpa/hjv]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com