
Berlin – Sat.1 soll aufgrund eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz 7 500 Euro Strafe zahlen. Doch der Privatsender will gegen die Entscheidung vorgehen und wirft den zuständigen Medienwächtern Benachteiligung vor.
Wie der „Evangelische Pressedienst“ (EPD) berichtet, stört sich Sat.1 an dem Strafenkatalog im Jungendmedienschutz-Staatsvertrag. Demnach sind die öffentlich-rechtlichen Sender von Bußgeldern ausgenommen. Gegenüber der Agentur monierte die Sat.1-Sprecherin diese „grundsätzliche Ungleichbehandlung“, die man „nicht hinnehmen könne und wolle“.
Auslöser des Streits war ein Verstoß von Sat.1 gegen das Jugendschutzgesetzes. In der Serie „Niedrig und Kuhnt“ am 11. Juni 2007 wurde im Vorabendprogramm ein Mord an einer jungen Frau gezeigt. Am gestrigen Dienstag entschied die zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LPR) nun, dass Sat.1 bei der Darstellung des Filmmords deutlich zu weit gegangen ist.
Daraufhin belegten die Medienwächter Sat.1 mit einer Geldbuße von 6 000 Euro, dem zuständigen Redaktionsleiter wurde ein Strafe von 1 500 Euro auferlegt. Der Sender zeigt sich in der Sache einsichtig und zweifelt die Kritik an der Sendung nicht an, stört sich aber an der vorgeworfenen Benachteiligung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Programmen. Entscheiden muss nun ein Gericht in Ludwigshafen. [lf]
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