Der Privatsender Sat.1 ist erneut ins Visier der Medienhüter geraten. Nachdem der Sender bereits Anfang des Jahres von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) wegen unzulässiger Werbung gerügt wurde, hat Sat.1 mit Werbespots der Sportwettenanbieter Tipico und Bwin erneut gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Wie die ZAK am Dienstag nach ihrer Sitzung in Stuttgart bekannt gab, hat der Privatsender Sat.1 mit der Ausstrahlung von Werbesports von Bwin und Tipico gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen. Die deutsche Medienaufsicht beanstandete mehrere Spots, die am 15. und 22. Februar sowie am 7. und 14. März im Rahmen der Übertragung von Spielen der UEFA Champions League ausgestrahlt wurden. Der Sportwettenanbieter Tipico wurde darüber hinaus sogar als Gewinnspielpartner präsentiert. Die ZAK hielt den Sender an, sämtliche Werbeformen für diese Anbieter einzustellen.
Für Sat.1 ist es keineswegs die erste Rüge, die sich der Sender aufgrund der Schaltung von unzulässiger Werbung von der ZAK einfängt. Bereits Anfang des Jahres hatten die Medienhüter Verstöße gegen den Glcüksspielstaatsvertrag bemängelt. Auch in diesem Fall strahlte Sat.1 Werbung für Sportwettenanbieter während mehrerer Champions-League-Übertragungen aus. Der Sender prüfte daraufhin rechtliche Schritte, um gegen die Rüge vorzugehen.
Am 1. Juli 2012 soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Auch dieser enthält ein generelles Verbot für Fernsehwerbung, in engen Grenzen werden Ausnahmen jedoch auch weiterhin erlaubt sein. Bevor der neue Vertrag seine Rechtswirksamkeit erlangt, muss er allerdings von mindestens 13 Bundesländern ratifiziert werden. [fm]
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