
Sat.1 zieht gegen die zuständige Landesmedienanstalt vor Gericht, weil diese eine Ausgabe der Show „Meine Frau kann“ mit Schlagerstar Jürgen Drews als jugendgefährdend beurteilt hatte.
Dem Free-TV-Sender Sat.1 droht mächtig Ärger: Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hatte eine Ausgabe der Show „Meine Frau kann“ vom August 2013 beanstandet und darin den Jugendschutz gefährdet gesehen. Der TV-Sender war gegen diesen LMK-Entscheid vorgegangen, sodass am 24. Februar das Verwaltungsgericht Neustadt über die Frage der Jugendgefährdung entscheidet.
In der beanstandeten Ausgabe der Sat.1-Show hatte sich Schlagerstar Jürgen Drews von seiner Frau Ramona 14 Mal mit einem Bürotacker tackern lassen. Die für Sat.1 zuständige Landesmedienanstalt befürchtete, dass die Sendung Kinder, die die Aktion vor dem TV-Gerät verfolgt hatten, dazu animieren könnte, es Drews gleich zu tun und ebenfalls zum Tacker zu greifen. Sie schrieb der Sendung eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung bei Kindern und Jugendlichen zu.
Sat.1 wirft der LMK nun neben formellen Mängeln bei dem Bescheid eine grundsätzliche Fehleinschätzung der beanstandeten Sendung vor. Der Beschluss der LMK basierte wiederum auf einer Beurteilung durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). [kw]
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