Vergangenes Jahr drehte Vodafone an der Preisschraube, rund 10 Millionen Kunden mussten dann fünf Euro mehr zahlen für ihre Internet-Tarife. War das rechtens?
Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone kommt voran. Das Bundesamt für Justiz machte das Verfahren am Dienstag öffentlich bekannt, Betroffene können sich nun auf der Webseite der Behörde in das dazugehörige Klageregister eintragen. Damit nehmen sie an der im vergangenen Herbst eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) teil. Das Verfahren am Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und ein schärferes Schwert für Verbraucher ist. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
OLG Hamm soll herausfinden, ob Vodafone Kunden „behumpst“ hat
Das Telekommunikationsunternehmen hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Vodafone-Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte.
Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte Vodafone die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig – also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden – erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen der Düsseldorfer Internetfirma deshalb unwirksam. Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte am Dienstag, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte.
Preiserhöhung nach Ansicht von Verbraucherzentrale unwirksam
Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen.
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