
Dresden – Johannes Beermann, Chef der sächsischen Staatskanzlei, hat sich gegen eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger durch das neue Gebührenmodell ausgesprochen. Der geplanten Haushaltsabgabe will Sachsen nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen.
Sachsens Regierung ist gegen eine Mehrbelastung für die Bürger bei der Gebührenreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Land werde einer Rundfunkabgabe für alle Haushalte nur zustimmen, wenn sie nicht höher sei als die jetzige Gebühr, sagte Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Solange wir nicht wissen, wie hoch die Haushaltsabgabe sein wird, unterschreiben wir nichts“, sagte Beermann. Es dürfe zu keiner Mehrbelastung der Bürger kommen. Unter den CDU-geführten Bundesländern herrsche in dieser Frage ein breiter Konsens, berichtet „Die Süddeutsche“.
Nach Ansicht Beermanns sollen mit dem neuen Modell die bisherigen Ausnahmen bei der Gebühr weitgehend beseitigt werden. Er sprach sich laut dem Nachrichtenmagazin dafür aus, die Abgabe auch von Hartz-IV-Empfängern zu erheben und gleichzeitig deren Bedarfssätze um den entsprechenden Betrag anzuheben. Die GEZ würde in dem neuen Modell weitgehend überflüssig: „Den Gebührenfahnder, der ins Wohnzimmer will, wird es dann nicht mehr geben. Die GEZ wird künftig weder in der Größe noch in der Intensität erforderlich sein.“ Eine Mediensteuer lehnte Beermann laut der Tageszeitung „Sächsische Zeitung“ ab: „Wir wollen die Staatsferne des Rundfunks erhalten!“
Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof hatte Anfang Mai den Weg für die Haushaltsabgabe frei gemacht (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Am 9. Juni sollen die Ministerpräsidenten das weitere Vorgehen beraten und könnten die Reform der GEZ beschließen. [cg]
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