Im Herbst 2010 hatte die Landesregierung Sachsens ein Gesetz verabschiedet, das es Videothekenbesitzern erlaubt, ihre Läden auch an Sonntagen zu öffnen. Die Opposition will diese Entscheidung nun rückgängig machen.
Vertreter der beiden Parteien SPD und Linke hätten laut Medienberichten angekündigt, gegen das Gesetz aus dem vergangenen Jahr Klage vor dem Leipziger Verfassungsgerichtshof einzureichen. Aus Sicht der SPD gebe es keinen vertretbaren Grund, Videotheken auch an Sonntagen öffnen zu lassen. Mit der Aushebelung des bestehenden Gesetzes wolle die Partei „Rechtssicherheit für kleinere Händler“ schaffen, hieß es. Eine Entscheidung wird für die erste Hälfte des kommenden Jahres erwartet.
Der Streit um die Öffnungszeiten von Videotheken wird hierzulande vielerorts geführt. Nach einem jahrelangen Verbot hatte zuletzt der Landesinnenminister Baden-Württembergs Reinhold Gall angekündigt, dass in seinem Land künftig an Sonn- und Feiertagen Videothekenautomaten betrieben werden dürfen. Die Branche konnte sich darüber nur mäßig freuen, denn die Öffnung von Videotheken mit Personal bleibt an den entsprechenden Tagen weiterhin verboten (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Derzeit ist es in vielen weiteren Bundesländern verboten, Videotheken an gesetzlich geschützten Tagen zu öffnen. Allein in Ländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein ist der Betrieb ganzjährig erlaubt.
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