
Straßburg/Moskau – Die Medien in Russland haben mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtes von nun an mehr Freiheiten. Die Richter gaben in ihrem Beschluss klare Vorgaben über die Anwendung des russischen Mediengesetzes.
Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 15. Juni 2010 einen Beschluss „über die gerichtliche Anwendung des Gesetzes der Russischen Föderation zur Regulierung der Massenmedien“ verabschiedet.
Zum ersten Mal werden darin laut einer Mitteilung des Europarates Privilegien von Journalisten bei der Beschaffung von Informationen und der Berichterstattung konkret und detailliert festgelegt sowie ein gewisses Maß an Freiheit für die Online-Medien garantiert.
So werden die Medien in Russland laut den Vorgaben des Beschlusses künftig über größere Freiheiten bei der inhaltlichen Berichterstattung über Wahlkämpfe verfügen. Die Richter legten zudem ausdrücklich fest, dass die Verbreitung von Informationen über das Privatleben einer Person zulässig ist, wenn dies „zum Schutz öffentlicher Interessen erforderlich ist“. [mw]
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