Köln – Der Rundfunkrat verwies in einer Stellungnahme zur „Frequenz- und Netzthematik“ darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer „der wichtigsten Akteure und Förderer im Prozess der Digitalisierung des Rundfunks“ sei.
Da die Bedeutung der traditionellen Verbreitungswege abnehme, müssten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich alle neuen Übertragungswege und -technologien zur Rundfunkverbreitung offen stehen, um der Allgemeinheit seine Programme frei und unverschlüsselt anbieten zu können.
Konkret nannte der Rundfunkrat die drahtlose Programmübertragung auf Handys und Taschencomputer sowie das Internetgestützte Fernsehen (IPTV) über superschnelle Datennetze, wie es von Telefongesellschaften angeboten wird.
Anlass für die Stellungnahme ist die bevorstehende Überarbeitung wichtiger europaweiter Regulierungsbestimmungen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Kritische Stimmen gab es in diesem Zusammenhang wegen dem Bestreben der EU-Kommission, die Zuweisung bestimmter Frequenzbereiche für bestimmte Dienste wie etwa den UKW-Hörfunk aufzugeben und stattdessen einen weitgehend marktorientierten Ansatz bei der Frequenzvergabe etwa auch an Handynetz-Betreiber zu verfolgen. Rundfunkfrequenzen müssen prioritär Rundfunkfrequenzen bleiben, fordert das Aufsichtsgremium.
Der Rat ermutigt die ARD nach wie vor am Grundsatz des freien Informationsflusses festzuhalten und die Verschlüsselung der Programme – wie vom Satellitenbetreiber Astra angestrebt – abzulehnen. Des Weiteren hält das Gremium einen „wettbewerbsoffenen Endgerätemarkt“ für alle digitalen Übertragungswege mit verbindlichen Vorgaben zur Sicherung offener Standards für die digitale Zukunft für unverzichtbar. Im Hinblick auf den Erwerb von Internet-Rechten an der Fußball-Bundesliga durch die Telekom sieht der Rundfunkrat hinsichtlich der zunehmenden Verschmelzung von Netzbetreibern und Inhalteanbietern „wichtige medienpolitische und -rechtliche Heraus-forderungen“.
Kritik äußerte der Rundfunkrat außerdem an der staatsvertraglichen Begrenzung der Online-Aufwendungen von ARD und ZDF. Hierdurch werde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seiner Aufgaben in einem wichtigen Bereich der Massenkommunikation erschwert, nämlich auch im „Zeitalter der Globalisierung der Medien“ seiner Integrationsfunktion für die Gesellschaft in Zukunft gerecht zu werden und „den chancengleichen sowie diskriminierungsfreien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu sichern“. Der Rundfunkrat regt daher an, von dieser Begrenzung bei der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages abzusehen. [sch]
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