2013 wird die bisherige geräteabhängige Gebührenstruktur durch eine pauschale Haushaltsgebühr ersetzt. Dann muss jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag zahlen, egal, ob Fernsehjunkie oder TV-Abstinenzler. Die Höhe des künftigen Beitrags steht allerdings noch immer nicht fest.
Eine Revolution ist es nicht, aber durchaus eine Zäsur: Die Rundfunkgebühr wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig werden die Menschen in Deutschland nicht mehr pro Gerät zur Kasse gebeten, sondern jeder Haushalt muss zahlen – egal ob er über einen Fernseher oder nur ein Radio oder einen Internet-PC verfügt. Die Haushaltsabgabe tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Zuvor muss der Kieler Landtag am Freitag als letztes der 16 Länderparlamente dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch zustimmen. Das ist nur eine Formsache, denn die CDU/FDP-Koalition hat sich bereits auf die Reform verständigt. Doch ganz ohne Widerspruch ging das nicht ab. Die Liberalen stimmten nur „zähneknirschend“ zu, wie es aus der Partei hieß. Zuvor hatten sie sich in vielen Ländern vehement gegen die Reform ausgesprochen. So rügte die NRW-FDP beispielsweise Mängel in punkto Datenschutz.
Doch was ändert sich eigentlich mit der Haushaltsabgabe? Die wichtigste Neuerung ist wohl, dass das häufig kritisierte Herumschnüffeln der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) an der Haustür künftig entfällt. Denn wenn jeder Haushalt per se bezahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt.
Für die meisten Bürger wird sich vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings müssen die meisten der hunderttausenden Gebührenzahler, die nur ein Radio, einen Internet-PC oder ein Smartphone angemeldet haben (sogenannte neuartige Empfangsgeräte), künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro pro Monat wird dann der volle Betrag fällig – eine Staffelung nach Gerät gibt es nicht mehr.
Allerdings dürfte mancher auch sparen: Pro Wohngemeinschaft muss demnächst nur noch einmal gezahlt werden, egal wie viele WG-Genossen gemeinsam unter einem Dach leben; ähnlich ist es bei Menschen mit eigenem Einkommen, die noch im elterlichen Haushalt wohnen: Zahlen die Eltern die Gebühr, hören und schauen die Kinder ohne Abgabe.
Wie hoch die Gebühr für jeden Haushalt künftig sein wird, ist derzeit noch unklar. Allerdings dürfte es kaum eine Erhöhung geben, die hatte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck als Rundfunkkommissionsvorsitzender bereits vor einem Jahr ausgeschlossen. Auch der Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) für die nächste Gebührenperiode (2013-2016) sieht vor, dass die Abgabe für den Verbraucher zumindest in den Jahren 2013 und 2014 stabil bleiben soll – auch wenn die öffentlich-rechtlichen Sender schon mal einen Mehrbedarf von insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro über die vier Jahre angemeldet haben.
Doch derzeit weiß eben noch keiner so genau, wie sich die Reform auf das Gesamtgebührenaufkommen auswirken wird. Sind es wie 2010 erneut rund 7,5 Milliarden Euro, die an ARD (5,5 Mrd.), ZDF (1,8 Mrd.) und Deutschlandradio (knapp 200 Millionen) ausgezahlt werden können? Steigt die Summe gar oder sinkt sie?
Die Haushaltsabgabe wird auch deswegen eingeführt, um letzteres zu verhindern. Denn mit dem bestehenden Modell wären die Gebühreneinnahmen in Zukunft deutlich gesunken, wie der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger kürzlich erklärte. Der Grund: Immer mehr Menschen schauen über den Computer ihre Lieblingsprogramme und zahlen daher nur die 5,76 Euro; außerdem nimmt die Zahl der beitragspflichtigen angemeldeten Geräte ab und die der Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen stetig zu. Ohne Reform hätte die Gebühr für den Einzelnen künftig deutlich steigen müssen, meinte er.
Aufatmen können auf jeden Fall die Datschen-Besitzer in Ostdeutschland: Nach langer Diskussion einigten sich die Länder im November mit der ARD darauf, dass die im Schnitt größeren ostdeutschen Gartenlauben genauso behandelt werden wie die kleineren westdeutschen – und von der Abgabe befreit sind. Vorher war geplant gewesen, alle Besitzer von Lauben über 24 Quadratmetern Fläche zur Kasse zu bitten. Jetzt ist nur noch entscheidend, ob eine Gartenlaube zum Wohnen genutzt wird (dann abgabepflichtig) oder nicht.
[Patrick T. Neumann/rh]
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