Mit finanziellen Anreizen zu mehr journalistischer Qualität im privaten Rundfunk: Darüber berät die Rundfunkkommission der Länder offenbar. Ein entsprechender Paragraph könnte in das Rundfunkgesetz aufgenommen werden.
Das berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Darin heißt es, dass die Kommission dem Gesetzgeber konkret vorschlägt, Sendern, die sich verpflichten, „über die allgemeinen Anforderungen hinausgehende Qualitätsstandards“ zu erfüllen, im Gegenzug „besondere Privilegien (Anreize)“ zu gewähren.
Als Grundlage für das Vorhaben soll ein Kriterienkatalog herangezogen werden, der Anforderungen wie den Anteil der Mitarbeiter mit journalistischer Ausbildung, Redaktionsstatute und das Verhältnis von festen zu freien Journalisten beinhaltet. Als Vorbild dienten dabei die bereits heute angewandten Qualitätskriterien der Schweizer Medienaufsicht Bakom.
Laut „SZ-„-Bericht müsste ein Sender in der Nachrichtenredaktion beispielsweise konkrete journalistische Qualitätsstandards erfüllen, intensiv über Politik berichten oder Sportarten zeigen, die sonst im Privatfernsehen unterepräsentiert sind, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Neu ist dieser Vorschlag freilich nicht. Auch die Landesmedienanstalten hatten im März vergangenen Jahres ein ähnliches Belohnungssystem vorgeschlagen. Sie nannten damals als Anreiz keine finanziellen Mittel, sondern weniger strenge Werberegeln oder einen besser auffindbaren Platz in der Kabelbelegung.
Die Rundfunkkommission dient als Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie wird als Gesprächsforum für die gemeinsame Medienpolitik genutzt und legt ihre Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vor. Auch die Frage der Rundfunkgebühr wird in der Kommission diskutiert. Als Vorsitzender fungiert der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD). [su]
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