Die geplante Reform der Rundfunkgebühren könnte in letzter Minute scheitern. Widerstand kommt aus Thüringen, das die geplante Rundfunkgebühr für verfassungswidrig hält.
Die Thüringische Landesregierung hat laut einem Bericht des „Handelsblattes“ vom Montag gegen das Modell einer Haushaltgebühr verfassungsrechtliche Bedenken. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff. Thüringen strebt daher die Einführung einer Steuer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an.
„Über die richtigen Konzepte, wie die zukünftige Rundfunkfinanzierung ausgestaltet werden soll, herrscht keine Einigkeit“, zitierte das „Handelsblatt“ Staatsrechter Waldhoff. Die Reform der Rundfunkgebühr will die bisherige Geräteabgabe abschaffen und ab 2013 durch eine monatliche Haushaltsgebühr von 17,98 Euro ersetzen.
Thüringen plädiert nun stattdessen für eine „Rundfunksteuer“. „Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung“, heißt in dem Gutachten laut dem Bericht. Außerdem hielten die Thüringer eine Steuer für gerechter als eine Haushaltsabgabe.
Laut dem Gutachten kann eine Haushaltsgebühr kaum sozial gestaffelt werden und sei „strukturell unsozial“. Eine Steuer hingegen sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in früheren Entscheidungen die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt. [mw]
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