
Ob GEZ oder Rundfunkbeitrag: Die Gebühr fürs Fernsehen bleibt bei den Bürgern umstritten. Die Unzufriedenheit drückt sich auch in der Zahl der Klagen aus: Diese stiegen in den letzten Jahren regelmäßig an. Die Aussichten auf Erfolg bleiben aber klein.
Intransparenz bei der Nutzung, die Höhe, das TV-Programm: Die Kritik unter vielen Bürgern am Rundfunkbeitrag entzündet sich an vielen Stellen. Auch die erstmalige Senkung der Fernsehgebühr im März 2015 besänftigte die Unzufriedenen nicht, zumal sich für die Beitragsperiode ab 2021 eine erhebliche Erhöhung bereits angekündigt hat. Das die Zahl der Klagen gegen die seit 2013 bestehende Haushaltsabgabe in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) am Freitag berichtete, ist daher keine Überraschung.
Zumindest trifft dies auf Schleswig-Holstein zu, wo die Zahl von 111 Verfahren 2015 auf 159 Klagen im vergangenen Jahr gestiegen war. Auch im neuen Jahr zeigen sich die Einwohner des Bundeslandes weiter klagefreudig, sind doch bereits 27 Verfahren eingeleitet worden. Zumeist zielen die Klagen auf die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Schleswig erklärte.
Addressiert sind die Klagen fast immer an den Norddeutschen Rundfunk (NDR), beklagt wird die Gebühr als unzulässige Steuer, in anderen Fällen wird kritisiert, das die Wohnung als Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht dient. Eine Befreiung von der Beitragspflicht wird nur in den wenigsten Fällen angefragt.
Trotz der hohen Zahl bleibt die Aussicht auf Erfolg äußerst gering. Da die Verfassungsmäßigkeit für das Gericht geklärt sei, wird eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht abgewartet. Eine vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht abgelehnte Sammelklage gegen den Rundfunkbeitrag wurde im Mai 2016 an das BVerfG weitergereicht, eine Entscheidung wird allerdings erst im Frühjahr 2017 erwartet. [buhl]
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