Rundfunkbeitrag: Wie kommt man zur Befreiung oder Ermäßigung?

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Rundfunkbeitrag GEZ

Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ oder Rundfunkgebühr bezeichnet, finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland und muss grundsätzlich von jedem Haushalt gezahlt werden. In diesen Fällen kann man eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten.

Wer hat Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?

Von der Rundfunkbeitragspflicht können sich Personen befreien lassen, die staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, wenn die Antragstellenden nicht bei den Eltern wohnen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Darüber hinaus gibt es auch eine Befreiungsmöglichkeit für Personen mit besonderen körperlichen Einschränkungen. „Schwerbehinderte Menschen, die als taubblind gelten oder denen Sonderfürsorgeberechtigung zugesprochen wurde, können ebenfalls eine Befreiung erhalten“, so der Beitragsservice in einer Mitteilung. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur für die betroffene Person und nicht automatisch für Mitbewohnende in der Wohnung.

So funktioniert die Antragstellung

„Eine Befreiung muss immer aktiv beantragt werden. Es erfolgt keine automatische Befreiung“, erklärt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Antrag auf Befreiung ist mit einer Kopie des entsprechenden Nachweises zu belegen und per Post an den Beitragsservice zu senden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Befreiung schriftlich bestätigt. Als Nachweise werden zum Beispiel der Leistungsbescheid, Bescheid zur Sonderfürsorgeberechtigung oder ärztliches Attest bei Taubblindheit anerkannt. Die Befreiung gilt dann für den Zeitraum, der im Bescheid über Gewährung einer Sozialleistung aufgeführt ist.

Eine bewilligte Befreiung gilt übrigens auch für Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die im selben Haushalt leben. Für andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gilt die Befreiung nur, wenn sie bei der Berechnung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.

Auch Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist möglich

Personen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen haben immerhin noch die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu erhalten. Die Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags ist möglich, wenn das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Dies gilt für Menschen, die das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund einer Seh- oder Hörbehinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt nutzen können.

Auch hier muss eine Ermäßigung aktiv beantragt werden und erfordert die Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF. Die Ermäßigung gilt nicht für andere Mitbewohnende des Haushalts, die keine Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen, wohl aber für Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Gültigkeit der Befreiung und Ermäßigung

Die Dauer einer Befreiung oder Ermäßigung ist grundsätzlich immer an die Gültigkeitsdauer des vorgelegten Nachweises gekoppelt und endet, wenn der Nachweis abläuft. Um auch weiterhin von einer Befreiung oder Ermäßigung zu profitieren, ist es wichtig, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen und einen neuen Nachweis einzureichen. Andernfalls tritt die volle Beitragspflicht wieder in Kraft. Eine Ermäßigung kann jedoch grundsätzlich auch unbefristet gewährt werden, da die körperlichen Einschränkungen meist dauerhaft bestehen.

Antrag online, doch Post muss sein

Alle notwendigen Formulare und Informationen zur Antragstellung finden Interessierte auf rundfunkbeitrag.de. Am einfachsten erfolgt die Antragstellung mit dem dortigen Formular. Dieses ist auszufüllen und per Post an den Beitragsservice zu schicken. Bürgerinnen und Bürger finden dort auch sämtliche Informationen über Nachweise, die sie in Kopie beifügen müssen, um eine Befreiung oder eine Ermäßigung zu erhalten.

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Bildquelle:

  • Rundfunkbeitrag GEZ: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
8 Kommentare im Forum
  1. ... Blaue Partei ? -> Toni Geller als der Wahlredner der Blauen Partei -> Die „Blaue Partei“ sucht den Kanzlerkandidaten | Express (07.12.2024) Und btw: die Ermäßigungen gab es schon als sich das noch "Rundfunkgebühr" nannte und die AfD noch nicht existierte
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