
Die neue Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF hat gemeinhin für Diskussionen gesorgt, auch Firmen wie der Autovermiter Sixt und der Discounter Netto hatten geklagt. Nun wurde der Verhandlungstermin zum Rundfunkbeitrag für Firmen festgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht wird Ende des Jahres über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto sei für den 7. Dezember angesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Leipzig. (Az.: BVerwG 6 C 49.15 sowie BVerwG 6 C 12.15 – 14.15)
Die Unternehmen wenden sich gegen die Bemessung des Rundfunkbeitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen. Das sei verfassungswidrig. Zum einen werde ein Rundfunkempfang vermutet, obwohl zahlreiche Betriebe gar keine Empfangsgeräte hätten. Zum anderen würden Betriebe mit vielen Filialen benachteiligt. Außerdem sei der Beitrag eine Steuer, weswegen den Bundesländern dafür die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe.
In den Vorinstanzen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Münster waren Sixt und Netto mit ihren Klagen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im ersten Halbjahr bereits zahlreiche Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Leipziger Richter stuften ihn als verfassungsgemäß ein. Mehrere Kläger haben angekündigt, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen. [dpa/kw]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com