Deutsche Gerichte müssen sich einmal mehr mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Mit einer neuen Klage wollen Gegner der Abgabe grundlegende Verstöße gegen die Verfassung offenlegen. Treibende Kraft ist dabei ein alter Bekannter.
Wieder Aufregung um den Rundfunkbeitrag. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer bläst zum erneuten Angriff auf die Haushaltsabgabe und will beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage einreichen. Das berichtet der „Focus“ in seiner aktuellen Ausgabe. Der Argumentation von Koblenzer zufolge sei die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom September 2011 nicht verfassungskonform gewesen.
Das Gericht soll nun feststellen, dass „Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind“, so Koblenzer. Er sieht vor allem das Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus der Landesverfassung verletzt. Auch das Rechtsstaatsprinzip sei im Zuge dessen verletzt worden.
Schon Anfang des Jahres hatte Koblenzer in einem Gutachten dargelegt, dass der Rundfunkbeitrag „abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren und daher formell als verfassungswidrig einzustufen ist“. Auf dieses Gutachten stützt er sich auch in seiner Aussage, mit der er nun wieder ins Feld zieht. Demnach sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schon allein wegen der Art seines Zustandekommens verfassungswidrig. Die Landesparlamente hatten das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken – Koblenzer zufolge jedoch ohne die Kompetenz, „eine solche Steuer zu erlassen“. [hjv]
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