
Der Rundfunkbeitrag ist bei vielen TV-Zuschauern heftig umstritten, die Zahl der Verweigerer hoch. Zu den Sanktionen gehören auch Haftstrafen, auch wenn ARD-Chefin Karola Wille in Aussicht stellte, diese Strafe nicht mehr anzuwenden.
Seit Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört er zum Alltag der TV-Zuschauer, genauso alt sind auch die Diskussionen um Sinn oder Unsinn: Der Rundfunkbeitrag ist seit Umstellung des Gebührensystems auf eine Haushaltspauschale umstrittener denn je. Die Zahl der Verweigerer steigt jährlich an, die Sanktionen dagegen sind jedoch sehr drastisch und reichen von Geld- bis zu Haftstrafen. Zwar stellte ARD-Chefin Karola Wille in Aussicht, letztere nicht mehr auszusprechen, doch wird dies nicht so leicht umzusetzen sein.
So berichtet die „Tageszeitung“ von einer Mutter, gegen die im August ein Haftbefehl wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren eingegangen ist. Dabei geht es um Beiträge von 2013, als die Umstellung auf die Haushaltspauschale erfolgte. Nach dem Fall von Sieglinde Baumert, die als erste Person wegen nicht gezahlter Gebühren ins Gefängnis musste, und den darauf folgenden negativen Reaktionen hatten die Öffentlich-Rechtlichen noch davon gesprochen, dass Zwangsmaßnahmen angemessen sein müssten, wozu eine Haftstrafe nicht zählt.
Allerdings ist die Aussage der ARD-Chefin und MDR-Intendantin nur schwer umzusetzen, da es in der Hand des jeweiligen Bundeslandes liegt, die Art und Weise der Maßnahmen zu bestimmen, die Landesrundfunkanstalten könnten dagegen nur entscheiden, ob eine Gefängnisstrafe verhältnismäßig ist, wie die „Tageszeitung“ ausführt.
Zudem übe die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Druck auf die Rundfunkanstalten aus, die Gebühren einzutreiben. Denn je weniger Menschen den Rundfunkbeitrag zahlen, desto teuerer wird dieser für die Zahlenden. [buhl]
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