Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch mit kritischen Fragen die Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags eröffnet. In den nächsten zwei Tagen wird verhandelt.
Der Beitrag werfe „Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf“, sagte am Mittwoch der Vorsitzende des 1. Senats, Ferdinand Kirchhof. Er wird seit 2013 pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen ist unter anderem die Zahl der Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe.
So könnte es nach Worten Kirchhofs unter Gleichheitsgesichtspunkten problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig sei, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet – auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten.
Möglich sei auch, dass es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt, wie es die Kläger, drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt, monieren. „In dieser Abgabenform würde ihm ein Verdikt der Verfassungswidrigkeit drohen“ sagte Kirchhof. Die Öffentlich-Rechtlichen sehen das naturgemäß anders, äußern sich jedoch verhalten offensiv.ARD-Vorsitzender Wilhelm: Unabhängigkeit hängt auch an Finanzierung
Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hängt nach Überzeugung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm auch an der Finanzierung. „Deshalb begrüßen wir es sehr, dass mit der Entscheidung unseres höchsten Gerichts endgültige Rechtssicherheit geschaffen wird“, sagte der Intendant des Bayerischen Rundfunks am Mittwoch vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag. „Für uns hängt vom Ausgang des Verfahrens viel ab.“Bellut: In unruhigen Zeiten sind Öffentlich-Rechtliche gefragt
Die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nach Überzeugung von ZDF-Intendant Thomas Bellut in unruhigen Zeiten besonders gefragt. „Das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diese Angebote ist sehr hoch, wir messen das regelmäßig, und es ist für die Verbraucher in diesem Lande auch sehr überzeugend, was wir dort liefern“, sagte Bellut am Mittwoch vor Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag.
„Meine Erwartung ist, dass der Beitrag an sich bestätigt wird, und alles andere wäre jetzt hochspekulativ“. Über Einzelheiten werde es eine interessante Diskussion geben.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zwei Tage lang darüber, ob der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zulässig ist (DF berichtete). Die Richter prüfen vier Beschwerden von drei Privatpersonen und dem Autovermieter Sixt, die sich gegen den Beitrag wehren, der seit 2013 in seiner jetzigen Form erhoben wird. [dpa/bey]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com