In Deutschland wird um den Rundfunkbeitrag, im Volksmund „GEZ“, seit Jahren gestritten. In anderen Ländern ist das nicht anders, wie ein Beispiel aus Japan zeigt.
Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs in Japan besagt, dass TV-Besitzer in Japan eine „Empfangsgebühr“ an den öffentlichen Sender NHK zahlen müssen. Diese Verpflichtung wurde in der Vergangenheit von vielen Japanern ignoriert.
Geklagt hatte eine Person, die die Gebühr nicht zahlen wollte, da sie die Berichterstattung als nicht unvoreingenommen angesehen hat. Und der Anwalt argumentierte, dass die Gebühr wegen eines Vertrages zu entrichten sei und daher verfassungswidrig, da auch in Japan das Recht auf freie Vertragswahl besteht.
In Japan gilt seit 1950 das Rundfunkgesetz für alle Einwohner Japans unabhängig von ihrer Nationalität. Nach Artikel 64 des Gesetzes ist jeder Besitzer eines Fernsehgerätes verpflichtet, einen Vertrag mit NHK abzuschließen und die entsprechende Empfangsgebühr zu zahlen.
Diese beträgt derzeit für Haushalte ohne Satellit 13.990 Yen (€ 105) und für Haushalte mit Satellit 25.320 Yen (183 Euro). Das Gesetz beinhaltet jedoch keine Regelungen für den Fall eines Nichteingehens eines Vertragsverhältnisses mit der NHK bzw. einer Verweigerung der Gebührenzahlung.
Das Gericht von 15 Richtern entschied, dass das Rundfunkgesetz von 1950 verfassungsmäßig gültig und fair sei, und der Beklagte wurde zur Zahlung der Gebühr rückwirkend zum Jahr 2006 angewiesen, als er sein Fernsehgerät installierte. [jrk/tk]
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