
Die Versuche der Politik, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihrer Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag abzusehen, scheinen auf taube Ohren zu stoßen.
Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen zufolge, wollte die Rundfunkkommission der Länder in der vergangenen Woche die Chefs von ARD und ZDF davon überzeugen, die Verfassungsklage zurückzunehmen. Zu dieser Unterrichtung sei die Rundfunkkommission verpflichtet, wenn die Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nicht gesetzlich berücksichtigt werden. Demnach erläuterten die Länder den Anstalten und der Gebührenkommission KEF, warum der neue Finanzierungsstaatsvertrag von der Empfehlung der Kommission abweicht.
Für die Jahre 2025 und 2026 hatten die Länder keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags genehmigt und fordern erst das Aufbrauchen der Rücklagen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Zudem seien noch weitere Einsparmöglichkeiten in den Wirtschaftsplänen der kommenden Jahre zu heben. ARD und ZDF fordern einen Anstieg des Rundfunkbeitrags um die von der KEF ermittelten 58 Cent pro Monat.
Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF reichten im November 2024 Verfassungsbeschwerde ein – mit dem Ziel, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steigt. Wie und wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist offen. Die Sender berufen sich auf ein festgelegtes Verfahren zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Firmen zahlen. Eine unabhängige Kommission – die KEF – schlägt demnach nach Prüfung der Wirtschaftspläne die Höhe vor. Die Bundesländer müssen sich eng daran orientieren und entscheiden letztlich. Es ist ein einstimmiges Votum nötig – alle 16 Bundesländer müssen mit Ja stimmen, damit eine Änderung in Kraft tritt. Dieses Mal haben die Bundesländer hingegen beschlossen, dass der Beitrag in den nächsten beiden Jahren nicht wie empfohlen steigen und damit bei 18,36 Euro bleiben soll.
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