
ARD und ZDF bleiben dabei: Sie wollen beim Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erzielen. Der Ausgang des Streits mit den Bundesländern ist offen.
Die Intendanten von ZDF und MDR, Norbert Himmler und Ralf Ludwig, haben die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt. „ARD und ZDF haben sich die Entscheidung alles andere als leicht gemacht, nach Karlsruhe zu gehen. Wir pochen auf nichts anderes als die Einhaltung des geltenden Rechts“, sagte Ludwig bei den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig.
Es gehe darum, sich geltendes Recht bestätigen zu lassen, ergänzte Himmler. Die derzeitigen Beratungen über weitere Reformen zu Kostensenkungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden sollen, seien davon unberührt und liefen weiter.
ARD und ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Bundesländer keinen Beschluss gefasst hatten, um den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro anzuheben. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das beschlossen vor Monaten die Ministerpräsidenten.
Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 die Erhöhung um 58 Cent empfohlen. Eigentlich müssen sich die Bundesländer eng an der Empfehlung orientieren. Deshalb klagten die öffentlich-rechtlichen Sender.
Der sachsen-anhaltische Medienpolitiker Markus Kurze verteidigte die Position der Länder: „Es muss am Ende möglich sein, den Finger zu heben und Stopp zu sagen. Wir können dem Beitragszahler derzeit keinen höheren Beitrag zumuten“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete in Leipzig.
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