Der Autovermieter Sixt hatte am Montag angekündigt, wegen Mehrkosten gegen den Rundfunkbeitrag klagen zu wollen. Nun liegt der Bayerische Rundfunk mit dem Verleihunternehmen im Klinsch. Während Sixt von höheren Kosten spricht, pocht der BR mit allem Nachdruck darauf, dass der Vermieter wegen der Reform weniger bezahlen muss als zuvor.
„Es bleibt dabei: Sixt zahlt im Vergleichszeitraum 2013 nicht mehr, sondern weniger Rundfunkbeiträge als im Jahr zuvor.“ Mit diesem Satz verlieh der Bayerische Rundfunk am Dienstag seinem Standunkt im Fall des Autovermieters noch einmal Nachdruck. Letzterer hatte am Montag angekündigt, wegen Mehrkosten gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen – und zur Not auch bis zur höchstmöglichen Instanz zu gehen.
Der BR hatte prompt reagiert und darauf hingewiesen, dass Sixt nach der Einführung des Rundfunkbeitrags weniger zu zahlen hätte als noch 2012. Darauf hatte Sixt noch am Montag wiederum bestätigt, dass die Kosten für die Rundfunkfinanzierung zwar in der Summe gesunken seien – aber wegen der ebenfalls kleiner gewordenen Autoflotte nicht mit dem Vorjahr vergleichbar wären.
Der BR hatte prompt reagiert und darauf hingewiesen, dass Sixt nach der Einführung des Rundfunkbeitrags weniger zu zahlen hätte als noch 2012. Darauf hatte Sixt noch am Montag wiederum bestätigt, dass die Kosten für die Rundfunkfinanzierung zwar in der Summe gesunken seien – aber wegen der ebenfalls kleiner gewordenen Autoflotte nicht mit dem Vorjahr vergleichbar wären.
Am Dienstag setzte sich das Hin-und-Her nun um ein weiteres Kapitel fort. Der BR stellte noch einmal mit aller Deutlichkeit klar, dass die Abgaben des Autovermieters im Vergleich zum letzten Jahr gesunken seien. Anders als von Sixt dargestellt liege dies „nicht nur daran, dass Sixt seine Autoflotte verkleinert hat, sondern auch an der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag.“ So hätte Sixt im ersten Quartal 2013 insgesamt 70 000 Euro weniger Rundfunk-Abgaben leisten müssen, als im Vorjahr – wovon sich rund 40 000 Euro auf den Rundfunkbeitrag zurückführen lassen sollen.
Sixt müsse so beispielsweise „nicht mehr extra für Rundfunkgeräte in den Filialen zahlen“. Zudem sei pro Filiale ein Fahrzeug beitragsfrei. Der kleinere Teil von 30 000 Euro sei auf die Verkleinerung der Fahrzeugflotte um 5000 Autos zurückzuführen. Im zweiten Quartal habe es laut dem inzwischen durch den Beitragsservice des BR versandten Beitragsbescheids zudem ähnlich ausgesehen.
Während der Bayerische Rundfunk um die Richtigstellung der Zahlen bemüht ist, sieht dieser der Klage von Sixt gelassen entgegen. „Jedes der durchgeführten Verfahren trägt dazu bei, grundlegende Fragen zur Reform der Rundfunkfinanzierung zu klären“, so der BR. Wenn es durch die Umstellung zu übermäßigen Belastungen gekommen sein sollte, so hätten auch die Rundfunkanstalten ein Interesse daran, dass dies im geeigneten Rahmen durch den Gesetzgeber angemessen korrigiert wird.
Sixt müsse so beispielsweise „nicht mehr extra für Rundfunkgeräte in den Filialen zahlen“. Zudem sei pro Filiale ein Fahrzeug beitragsfrei. Der kleinere Teil von 30 000 Euro sei auf die Verkleinerung der Fahrzeugflotte um 5000 Autos zurückzuführen. Im zweiten Quartal habe es laut dem inzwischen durch den Beitragsservice des BR versandten Beitragsbescheids zudem ähnlich ausgesehen.
Während der Bayerische Rundfunk um die Richtigstellung der Zahlen bemüht ist, sieht dieser der Klage von Sixt gelassen entgegen. „Jedes der durchgeführten Verfahren trägt dazu bei, grundlegende Fragen zur Reform der Rundfunkfinanzierung zu klären“, so der BR. Wenn es durch die Umstellung zu übermäßigen Belastungen gekommen sein sollte, so hätten auch die Rundfunkanstalten ein Interesse daran, dass dies im geeigneten Rahmen durch den Gesetzgeber angemessen korrigiert wird.
[hjv]
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