Die rheinland-pfälzischen Medienhüter der LMK haben Werbeverstöße beim Privatsender Sat.1 und dem lokalen Rhein-Neckar Fernsehen (RNF) gerügt. In sämtlichen Fällen ging es um unklare Trennung von Werbebotschaft und Programm.
Bei Sat.1 stießen sich die Medienhüter laut einer Mitteilung vom Montagabend am Einsatz einer Split-Screen-Werbung im Rahmen der Telenovela „Anna und die Liebe“. Bei der eingesetzten Werbeform sei in der Serienkulisse über einen Bildschirm geschwenkt und dessen Inhalt mit der Werbebotschaft dann aufgezoomt worden. Damit sei für den Zuschauer der Beginn der Werbeausstrahlung nicht klar abgrenzbar gewesen.
Das Rhein-Neckar Fernsehen verstieß nach Auffassung der LMK in zwei Fällen gegen das Schleichwerbeverbot und wurde in einem weiteren Fall mit einem Bußgeld belegt. In der Sendung „Sportreport“ habe der Moderator Ende November ohne erkennbaren Grund das Sonderheft einer Zeitschrift in die Kamera gehalten und empfohlen. Dies sei nicht redaktionell motiviert gewesen. Zwei Folgen der Sendereihe „Telekoch“ hätten ebenfalls im November wiederholt auf Buchveröffentlichungen hingewiesen, diese als Geschenk empfohlen und in einem Fall sogar auf eine konkrete Buchhandlung verwiesen.
Noch mehr stieß sich die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) an der überaus positiven Darstellung eines Unternehmens in einer weiteren „Telekoch“-Ausgabe. Neben werblichen Aussagen seien dessen Angebote und Produkte in den Vordergrund gerückt worden. In diesem Fall stuften die Aufseher die Schleichwerbung als vorsätzlich an und verhängten gegen den Programmveranstalter ein Bußgeld in nicht bezifferter Höhe. [ar]
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