Der Online-Händler Amazon darf seine Downloadplattform für Android-Apps auch weiterhin mit dem Begriff Appstore bewerben. Das zuständige US-Gericht entschied, dass das Unternehmen damit keine Markenrechte von Apple verletze, wie der Elektronikriese behauptet hatte.
Der US-Elektronikriese Apple muss in Sachen Appstore eine Niederlage hinnehmen. Nach Ansicht der zuständigen US-Richterin Phyllis Hamilton konnte der Konzern nicht nachweisen, dass Amazon mit der Verwendung des Begriffs Appstore für seine eigene Download-Plattform für Android-Applikationen die Markenrechte von Apple verletzt. Apple hatte den Versandhändler wegen irreführender Werbung verklagt, da der Begriff Appstore von Verbrauchern lediglich mit den Apple-Produkten assoziiert werden, so die Begründung.
Die Richterin sah allerdings keinen eindeutigen Beleg für diesen Vorwurf erbracht und folgte den Argumenten der Gegenseite, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Amazon führte aus, dass der Begriff Appstore nicht speziell für Apples Betriebssystem, sondern generell für eine Download-Plattform stehe, auf der Verbraucher Apps – egal ob für Android oder iOS – herunterladen können.
Die Frage nach dem Anrecht auf die Bezeichnung Appstore ist allerdings nur ein Baustein im Markenrechts-Streit zwischen den beiden Unternehmen. Daher wird das Verfahren zwischen Apple und Amazon auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen. [fm]
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