Rückschlag für Apple: Amazon darf weiter mit „Appstore“ werben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Online-Händler Amazon darf seine Downloadplattform für Android-Apps auch weiterhin mit dem Begriff Appstore bewerben. Das zuständige US-Gericht entschied, dass das Unternehmen damit keine Markenrechte von Apple verletze, wie der Elektronikriese behauptet hatte.

Der US-Elektronikriese Apple muss in Sachen Appstore eine Niederlage hinnehmen. Nach Ansicht der zuständigen US-Richterin Phyllis Hamilton konnte der Konzern nicht nachweisen, dass Amazon mit der Verwendung des Begriffs Appstore für seine eigene Download-Plattform für Android-Applikationen die Markenrechte von Apple verletzt. Apple hatte den Versandhändler wegen irreführender Werbung verklagt, da der Begriff Appstore von Verbrauchern lediglich mit den Apple-Produkten assoziiert werden, so die Begründung.

Die Richterin sah allerdings keinen eindeutigen Beleg für diesen Vorwurf erbracht und folgte  den Argumenten der Gegenseite, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Amazon führte aus, dass der Begriff Appstore nicht speziell für Apples Betriebssystem, sondern generell für eine Download-Plattform stehe, auf der Verbraucher Apps – egal ob für Android oder iOS – herunterladen können.
 
Die Frage nach dem Anrecht auf die Bezeichnung Appstore ist allerdings nur ein Baustein im Markenrechts-Streit zwischen den beiden Unternehmen. Daher wird das Verfahren zwischen Apple und Amazon auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen. [fm]

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7 Kommentare im Forum
  1. AW: Rückschlag für Apple: Amazon darf weiter mit "Appstore" werben Ich denke der mündige Nutzer kann hier sicher unterscheiden. Ich kaufe ja auch "Tempotaschentücher" von "zewa" ohne es zu verwechseln! :-)
  2. AW: Rückschlag für Apple: Amazon darf weiter mit "Appstore" werben Mein Gott! Kein Wunder, dass von Apple in letzter Zeit nichts mehr Innovatives kommen kann, wenn die Rechtsabteilung mittlerweile einen größeren Stellenwert genießt, als die Entwicklung. Zumindestens beim Erfinden von Klagen und Trivialpatenten, wie den abgerundeten Ecken eines Rechteckes - was es erst seit ein paar hundert Jahren gibt - zeigt Apple ein hohes Maß an Kreativität. Ein Punkt mehr auf meiner persönlichen Unbeliebtheitsskala. Mittlerweile glaube ich, dass alle Abmahnsanwälte in Deutschland wohl irgendwann einmal ein Praktikum bei Apple gemacht haben müssen. Findet sich denn nicht mal irgendein Obstbauer, der Apple wegen irreführender Werbung verklagt, da der Begriff Apple von Verbrauchern ja eigentlich lediglich mit den runden Obst assoziiert wird. Spätestens wenn man in so einen apple reinbeißt kommt ja dann das böse Erwachen.
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