Das Thema rührt aus alten DDR-Zeiten her – die sogenannten Antennengemeinschaften. Im Klinch zwischen der GEMA und der VG Media auf der einen und dem Bundesrat und den Gemeinschaften auf der anderen Seite hat die Bundesregierung nun Partei ergriffen.
Kern des Streits sind die Ansprüche der GEMA. Die möchte den Betreibern der Antennengemeinschaften die Weiterleitung von Kabelsignalen in Rechnung stellen, da sie ihren Verantwortungsbereich dadurch verletzt sieht. Eine sächsische Initiative gegen diese Forderung wurde vom Bundesrat an die Bundesregierung weitergeleitet. Die lehnte nun ab, wie die VG Media berichtet.
Die Antennengemeinschaften hatten sich in der DDR insgeheim gegründet um West-Fernsehen empfangen zu können. Viele Arbeitsstunden und viel Geld investierten sie in aufwendige Empfangsanlagen. Die Gemeinschaften überstanden die Wende als wirtschaftlicher Verein.
Diese Grundlage ermöglichte es den Mitgliedern, nur sehr geringe Abgaben für Fernsehen und Radio zahlen zu müssen. Das untereinander verbundene Konstrukt wurde als lediglich ein Anschluss gewertet. Es war auch nicht die GEZ, die auf den Plan trat, sondern die GEMA.
Die Verbreitung, auch wenn nur unter den Mitgliedern, verletze das Urheberrecht. Eine Initiative des Bundesland Sachsens argumentierte dagegen, dass auch ein Mieterverbund in Bayern ähnlich vorginge und dies vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet wurde. Die VG Media, die sich um die privaten Verwertungsinteressen zahlreicher Sender und Verleger kümmert, stellte sich auf die Seite der GEMA.
Als das Thema vom sächsischen Justizministerium durch den Bundesrat bei der Bundesregierung vorgetragen wurde, lehnte diese das Begehren auf Befreiung der Abgabe nun mit Verweis auf gesetzliche Bedenken ab.
[bey]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com