Wie die Deutsche Umwelthilfe mitteilt, wird das vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten durch den Handel kaum oder nur unzureichend umgesetzt. Auch Branchenriesen wie Saturn und Galeria Kaufhof sind von der Kritik betroffen.
Seit knapp einem Jahr verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. Allerdings kennen viele Verbraucher diese Voraussetzungen gar nicht. Auch können sie nicht einschätzen, bei welchem Händler sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer halten sich Händler nicht an gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen. So stellen viele keine ausreichenden Verbraucherinformationen zur Verfügung.
Beim Onlinehandel wird es richtig finster, denn der zieht sich durch das Angebot einer paketgestützten Rückgabe praktisch komplett aus der Verantwortung. Auch die Befreiung von Discountern aus der Rücknahmepflicht stellte sich im Laufe des Jahres als ein besonders großer Fehler heraus.
Am Donnerstag wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihre umfangreichen Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten vorstellen. Dabei werden nicht nur die Ergebnisse präsentiert, sondern auch erläutert, wie die DUH gegen festgestellte Verstöße, beispielsweise bei Galeria Kaufhof und Saturn, rechtlich vorgeht.
[tk]
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