Fünf Jahre, nachdem sie durch das Veto des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wurde, steht die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vor der Wiedereinführung in Deutschland. Nun stimmte der Rechtsausschuss des Bundestags dem Gesetzesentwurf zu.
Bei Datenschützern war die Vorratsdatenspeicherung schon immer umstritten. Diese sah die verdachtsfreie Speicherung von Verbindungsdaten aller Nutzer beim surfen im Internet oder telefonieren, ob mobil oder im Festnetz, vor. 2010 wurde diese Regelung in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht ausgesetzt, auch die EU-Richtlinie wurde durch den Europäischen Gerichtshof 2014 gekippt. Nun könnte die Vorratsdatenspeicherung bereits am Freitag in Deutschland wiedereingeführt werden nachdem der umstrittene Gesetzentwurf der Großen Koalition am Mittwoch vom Rechtsausschuss des Bundestags abgesegnet wurde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Anbieter Verbindungsinformationen zehn Wochen und Standortdaten vier Wochen lang speichern müssen, wobei E-Mails ausgenommen sind. Hotel- ud Restaurantbetreiber, die nur eine kurze Nutzung ihres Telekommunikationsanschlusses möglich machen, müssen keine Daten speichern.
Besonders die Tatsache, das auch Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Ärzten oder Journalisten gespeichert und verwertet werden dürfen, stieß bereits bei der Vorstellung des Entwurfs auf heftigen Widerstand. Auch vor der Entscheidung am Mittwoch protestierte die Linke gegen das Vorgehen der Koalition, sah die Oppositionsrechte verletzt.
Die Entscheidung selbst drohte zu scheitern, da im Rechtsausschuss nur 17 Mitglieder anwesend waren und das Gremium so nicht beschlussfähig war. Am Ende konnten insgesamt 23 Mitglieder versammelt werden, die mit den Stimmen der Großen Koalition den Entwurf durchbrachten. Nun könnte bereits am Freitag die Wiedereinführung beschlossen werden. Den Antrag der Linken, den Punkt „Vorratsdatenspeicherung“ von der Tagesordnung streichen zu lassen, wurde trotz Unterstützung der Grünen von der Koalition abgeschmettert. [buhl]
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