Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.
Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die Mitteilung des Bundeskartellamts für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV auszustrahlen.
Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen Welt.
Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.
Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken. [ps]
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